Wo erfolgt die Eroffnung eines Insolvenzverfahrens?

Wo erfolgt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?

Wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zulässt, eröffnet es die Privatinsolvenz und gibt dies öffentlich bekannt. Wo erfolgt eine solche Veröffentlichung? Die Veröffentlichung erfolgt auf der zentralen Internetseite der Insolvenzgerichte, die alle Insolvenzbekanntmachungen sammelt.

Wie finden sie die Informationen zu laufenden Insolvenzen?

Sie finden die Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht oder auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Regelinsolvenzen, also wenn Unternehmen und Selbstständige zahlungsunfähig werden, werden außerdem auch in Handelsbücher und Register eingetragen.

Wie kann die Privatinsolvenz bekannt gemacht werden?

Zwar kann die Privatinsolvenz auch eine Veröffentlichung in der Zeitung oder anderen Stellen erfahren, dies kommt in der Praxis allerdings nicht sehr häufig vor. Regelfall ist die Bekanntgabe über das Internet bei den Insolvenzbekanntmachungen.

LESEN SIE AUCH:   Wann werden Kinder beim Arbeitslosengeld berucksichtigt?

Wie erfolgt eine Privatinsolvenz in der Presse?

In der Regel erfolgt für eine Privatinsolvenz keine Veröffentlichung in der Zeitung. Die Presse druckt meist nur dann Insolvenzbekanntmachungen, wenn Unternehmen die Regelinsolvenz beantragen.

Welche Gemeinden sind von der Insolvenz ausgeschlossen?

Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise sind von der Insolvenz ausgeschlossen ( § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO), sofern die Bundesländer dies landesrechtlich geregelt haben (so etwa § 128 Abs. 2 GemO NRW). Dieser Ausschluss soll die Funktionsfähigkeit der Staatsgewalt und…

Was ist in der Insolvenzordnung geregelt?

Dies ist im Insolvenzrecht auch genau geregelt. Die Insolvenzordnung (InsO) schreibt in § 30 Abs. 1 Folgendes vor: Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluß sofort öffentlich bekanntzumachen. Demnach müssen Privatinsolvenzverfahren durch Bekanntmachungen sofort öffentlich verkündet werden.