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Wo bekomme ich pdu1?
Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, ist die Agentur für Arbeit für die Ausstellung des PD U1 zuständig. Dieses Formular wird auf Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts und des ausgefüllten Antrags auf PD U1 erstellt.
Wer füllt das PDU1 aus?
Dieses Formular müssen Ihre Schweizer Arbeitgeber ausfüllen. Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen, ist je nach Land unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars.
Was ist das Formular PD U1?
Was ist ein PD U1? Das Formular PD U1 ist nötig, um in einem EU-Land Arbeitslosenentschädigung zu beantragen. Darauf steht, wie lange Sie in der Schweiz gearbeitet haben und wie hoch Ihr Lohn war. Es wird von einer Schweizer Arbeitslosenkasse ausgestellt.
Wann tritt eine vorübergehende Arbeitslosigkeit ein?
Vorübergehende Arbeitslosigkeit tritt oft ein, wenn der Job gewechselt wird. Dann sind viele Arbeitnehmer:innen für eine begrenzte Zeit beschäftigungslos. Achtung: Wenn Sie selbst gekündigt haben, verhängt die Arbeitsagentur meistens eine Sperrzeit über 12 Wochen. Dann erhalten Sie während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
Wie fordern sie eine arbeitslosenbescheinigung an?
Rufen Sie bei der Agentur für Arbeit an und fordern Sie eine Arbeitslosenbescheinigung an. Halten Sie für dieses Telefongespräch Ihre Kundennummer bereit, die Sie zu Beginn der Arbeitslosmeldung von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Selbstverständlich können Sie die Arbeitslosenbescheinigung auch schriftlich beantragen.
Wann müssen sie sich arbeitslos melden?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann arbeitslos melden. Dies geschieht persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. In einem Zug mit der Arbeitslosmeldung stellen Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag, sofern Sie keine anderslautende Erklärung abgeben.
Was können sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit anrechnen?
Es können auch Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst angerechnet werden. Wenn Sie in Deutschland leben und Ihren Job verlieren, können Sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG).