Wo beantrage ich das Aufstiegs-BAfog?

Wo beantrage ich das Aufstiegs-BAfög?

www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare Anträge (Vollzeit und Teilzeit) können bei der Handwerkskammer gestellt werden, in deren Bezirk der Fortbildungslehrgang besucht wird. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Über die Bewilligung der Fördergelder entscheidet die Bezirksregierung Köln.

Was brauche ich um Meister-BAföG zu beantragen?

Es gibt jedoch andere Voraussetzungen für Meister-Bafög, die Sie erfüllen müssen, um die Aufstiegsförderung nutzen zu können.

  • Berufsausbildung.
  • Höherer angestrebter Abschluss.
  • Dauer der Fortbildung.
  • Fernlehrgänge.
  • Mediengestützte Lehrgänge.
  • Beitrag zum Lebensunterhalt.
  • Fortbildungskosten.
  • Beispiel für Meister-Bafög.

Wann muss Aufstiegs-BAfög beantragt werden?

Wird die Förderung erst nach dem Beginn des Unterrichts beantragt, werden Leistungen frühestens vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.

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Wie wird Aufstiegs-BAföG ausgezahlt?

Nach Genehmigung durch die KfW bekommen Sie das Aufstiegs-BAföG immer zum Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt. Der Beginn der Rückzahlung wird vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgelegt. Innerhalb von zehn Jahren im Anschluss erfolgt die Rückzahlung, die Mindestrate beträgt dabei 128 Euro pro Monat.

Wie viel Geld bekommt man beim Aufstiegs-BAföG?

Derzeit liegt der Höchstsatz für Alleinstehendebei 768 Euro pro Monat. Er soll ab August 2020 auf 892 steigen. Seit der letzten Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB) heißt das „Meister-BAföG“ offiziell „Aufstiegs-BAföG“.

Wann bekommt man kein Aufstiegs-BAfög?

Als Faustregel kann man sich merken, dass förderfähige Fortbildungen zu „staatlich anerkannten“ Abschlüssen führen. Der Meistertitel sowie Bachelor Professional und Master Professional sind ebenfalls förderfähig. Komplett ausgeschlossen vom Aufstiegsbafög sind: Staatsexamen.

Wer hat Anspruch auf Meister-BAfög?

Das Aufstiegs-BAföG (veraltet: Meister-BAföG, auch Techniker-BAföG genannt), unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Die einzige Voraussetzung für einen Aufstiegs-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung in der Tasche haben musst.

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Kann man Aufstiegs-BAfög nachträglich beantragen?

Antragsfrist für Vollzeitmaßnahmen: Hier gilt es, Aufstiegsbafög so früh wie möglich zu beantragen. Da der Unterhaltszuschuss nicht rückwirkend beantragt werden kann. Rechnungen können jedoch nachgereicht werden.

Bis wann muss man Meister BAfög beantragen?

Die einzige Voraussetzung für einen Aufstiegs-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung in der Tasche haben musst. Eine Altersbegrenzung gibt es hingegen nicht. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz.

Wie wird das BAföG ausgezahlt?

Das BAföG soll so ausgezahlt werden, dass es spätestens am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto eingeht. Im Gesetz steht zum Auszahlungstermin folgendes: Gemäß Paragraph 51 Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Gesetz) ist der Förderungsbetrag „unbar monatlich im Voraus zu zahlen“.