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Wie zählt Eigentor?
Als Eigentor gilt es nur dann, wenn „durch den abwehrenden Spieler eine kontrollierte Aktion in unbedrängter Situation vorliegt“; unabhängig davon ist aber ein Ball, der unmittelbar von einem gegnerischen Einwurf oder indirekten Freistoß kommt (aus dem per Regel kein Tor erzielt werden kann) und ins Tor geht, immer ein …
Was kostet eine Rote Karte in der Bundesliga?
Unnötige Gelbe und Rote Karten (Meckern, Unsportlichkeit, Ball wegschlagen): Da müssen die Spieler tief in die Tasche greifen. 500 bzw. 1000 Euro sind möglich (z.B. in Gladbach). Bei Hertha zahlt man für „dumme“ Platzverweise gar 5000 Euro!
Was kostet eine Rote Karte im Fußball?
Rote Karte beim Fußball Der Schiedsrichter zieht die Rote Karte bei groben Verstößen gegen die Fußballregeln. Der Spieler muss dann sofort und ersatzlos das Spielfeld verlassen, das heißt, seine Mannschaft muss das restliche Spiel in Unterzahl bestreiten.
Wie lange reicht eine Anzeige wegen Diebstahl aus?
Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen. Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Wer ist zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet?
Zur Anzeige wegen Diebstahl ist jedermann berechtigt und nicht etwa nur der Geschädigte selbst. Wer also eine Straftat als bloßer Zeuge beobachtet, hat ebenso das Recht, sich an die Polizei zu wenden und den Vorfall zu melden. Anders als Polizeibeamte sind Privatpersonen grundsätzlich nicht zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet.
Wie lange droht eine Anzeige wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall?
Wird eine Anzeige wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall im Sinne von § 243 StGB erstattet, droht dem Täter sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.
Was kommt bei einem Strafantrag zum Ausdruck?
Im Gegensatz dazu kommt bei einem sogenannten Strafantrag der Wille zum Ausdruck, dass der Betroffene aufgrund eines in Betracht kommenden Deliktes behördlich verfolgt wird. Der Strafantrag hat also nicht ausschließlich mitteilenden Charakter.