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Wie wirkt sich Wartezeit auf NC aus?
Wartezeit und Abi-Schnitt haben nichts miteinander zu tun. Die Wartezeit wird nicht in irgendeiner Form auf die Note angerechnet, auch wenn man das immer wieder hört. Die Sache mit der Wartezeit verhält sich so: Die Hochschulen müssen einen bestimmten Teil der Plätze in NC-Studiengängen nach Wartezeit vergeben.
Wie wird Wartezeit angerechnet?
Als Wartesemester wird jedes halbe Jahr (Semester) gewertet, das nach dem Abitur verstreicht. Das Halbjahr, in dem das Abitur abgelegt wurde, wird den Bewerbern dabei noch nicht angerechnet. Zudem können maximal 16 Semester nach dem Ablegen des Abiturs als Wartesemester angerechnet werden.
Wie lasse ich mir Wartesemester anrechnen?
Die Anrechnung deiner Wartesemester beginnt vollkommen automatisch ab dem ersten vollen Halbjahr / Semester nach deinem Abitur. Das Zählen und „Überwachen“ deiner Wartesemester übernimmt demnach die Stiftung für Hochschulzulassung oder die Hochschule.
Wie viele wartesemester kann man haben?
Die Wartezeit bis zum ersehnten Studienbeginn setzt sich zusammen aus den Wartesemestern (ein Wartesemester = 6 Monate), die seit deinem Abitur in vollem Umfang verstrichen sind. Das Semester, in dem du dein Abitur gemacht hast, kann allerdings nicht berücksichtigt werden.
Wie kann ich mir Wartesemester anrechnen lassen?
Als Wartesemester voll anrechenbar sind hingegen ein Studium an einer Berufsakademie oder im Ausland. Tipp: Lass dir zur Sicherheit von der Stiftung für Hochschulzulassung schriftlich bescheinigen, dass deine Zeit an der Akademie oder an der Uni im Ausland tatsächlich als Wartesemester akzeptiert und angerechnet wird.
Wie funktioniert die Wartezeit in NC-Studiengängen?
Die Sache mit der Wartezeit verhält sich so: Die Hochschulen müssen einen bestimmten Teil der Plätze in NC-Studiengängen nach Wartezeit vergeben. Mit welcher Wartezeit man einen Platz bekommt, ergibt sich – wie der NC – jedes Semester neu.
Was ist der NC für ein Studienfach?
Der NC für ein Studienfach wird in jedem Semester neu berechnet. Die Ausschluss-Note wird bestimmt von der Anzahl der Studienplatzbewerber. Der NC sinkt, wenn sich weniger Abiturienten als im Semester zuvor bewerben. Dadurch werden im aktuellen Verfahren auch Bewerber zugelassen, deren Abiturnote zuvor unterhalb des verlangten NC lag.
Was ist die Wartezeit?
Die Wartezeit (Wartesemester), von denen im Zusammenhang mit der Zulassung und den Auswahlgrenzen die Rede ist, meint die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in der ein Bewerber nicht an einer deutschen Hochschule als Student oder Studentin immatrikuliert war. Wartelisten, in die man sich eintragen müsste, gibt es somit nicht.
Wie wird die Wartezeit angerechnet?
Die Wartezeit wird nicht in irgendeiner Form auf die Note angerechnet, auch wenn man das immer wieder hört. Die Sache mit der Wartezeit verhält sich so: Die Hochschulen müssen einen bestimmten Teil der Plätze in NC-Studiengängen nach Wartezeit vergeben. Mit welcher Wartezeit man einen Platz bekommt, ergibt sich – wie der NC – jedes Semester neu.