Wie wird Reisezeit bezahlt?

Wie wird Reisezeit bezahlt?

Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung »den Umständen nach« zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).

Wie werden Geschäftsreisen vergütet?

Generell werden sämtliche Kosten, wie Reise- und Fahrtkosten vom Unternehmen übernommen. Zusätzlich zu seinem normalen Gehalt steht dem Reisenden auch eine Verpflegungspauschale zu, mit der er sich unterwegs entsprechend versorgen kann.

Ist An und Abreise Arbeitszeit?

Die tägliche An- und Abreise zur Arbeit, also die Wegezeit, ist nicht als Arbeitszeit einzuordnen, da diese zum Privatbereich des Mitarbeiters zählt und keinen direkten Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit aufweist. Fahrzeit hingegen ist die Zeit, die für dienstliche Reisen aufgewendet wird.

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Ist die Fahrt zum Seminar Arbeitszeit?

Ordnet der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an, zählt diese als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das gilt auch für die erforderliche An- und Abreisezeit zu der Fortbildung.

Ist die Reisezeit für den Arbeitnehmer vergütet?

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten. Dass die Reisezeit vergütet werden muss, steht somit fest.

Was sind die Reisezeiten des Arbeitnehmers?

a) Definition. Als Reisezeiten gelten alle vom Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers unternommenen Wege bzw. Reisen außerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes unabhängig von Beginn und Ende der regelmäßigen (betrieblichen) Arbeitszeit.

Ist die Arbeitszeit von einem Ort zum anderen zu werten?

Fährt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit von einem Ort zum anderen, um seine Arbeitspflichten zu erfüllen, ist die aufgewandte Reisezeit ebenfalls als Arbeitszeit zu werten. Dies gilt sogar für einen Beifahrer, wenn er neben dem Fahrer mit auf den Verkehr oder auf die Strecke achten muss.

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Ist die Reisezeit vergütungspflichtig?

Reisezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) als Rechtsprechungsänderung anzusehen ist, kann zwar erst beurteilt werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.