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Wie wird Osteopathie abgerechnet?
Gesetzlich Versicherte In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden.
Wie viele Sitzungen beim Osteopathen?
Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten, in schwierigen Fällen auch länger. Nach der Grundbehandlung ist eine individuelle Ausrichtung notwendig. Im Regelfall kann mit drei Behandlungen im Abstand von ein bis drei Wochen eine gute Stabilisierung erreicht werden.
Wie viele Sitzungen braucht man beim Osteopathen?
Therapiedauer. Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten, in schwierigen Fällen auch länger. Nach der Grundbehandlung ist eine individuelle Ausrichtung notwendig. Im Regelfall kann mit drei Behandlungen im Abstand von ein bis drei Wochen eine gute Stabilisierung erreicht werden.
Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Osteopathie?
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten osteopathischer Leistungen. Der Grund für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen liegt jedoch nicht, wie bei evidenzbasierten Behandlungsmethoden, in einem Nachweis der Wirkung der Osteopathie, sondern ist als Marketing der Kassen zu betrachten.
Wie entwickelte er die Osteopathie?
Vor über 140 Jahren entwickelte der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still nach intensiver Forschung die Prinzipien der Osteopathie und begründete damit eine neue Medizin. Seitdem wird die Osteopathie stetig weiterentwickelt.
Welche Wirkungsnachweise gibt es für die Osteopathie?
Wirkungsnachweise gibt es nur für sehr wenige der Indikationen, die der Osteopathie zugeschrieben werden. Im angloamerikanischen Sprachraum, speziell in den USA, steht der Begriff osteopathy für ein Diagnose- und Therapiekonzept, das auf den US-amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still zurückgeht. Still prägte 1885 auch den Begriff osteopathy.
Was ist eine osteopathische Befunderhebung?
Befunderhebung und Therapie erfolgen in der Regel palpatorisch und orientieren sich ebenfalls an den anatomisch existenten oder von der Osteopathie postulierten Körperfunktionen und -strukturen. Die osteopathische Befunderhebung ist nicht gleichzusetzen mit einer (ärztlichen) Differenzialdiagnose.