Wie wird ein Lehrer bezahlt?
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Dies bedeutet, dass Beamte nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet werden. Angestellte Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Wie werden Unterrichtsstunden berechnet?
Liegt die Vollarbeitszeit beispielsweise bei 42 Stunden pro Woche und die Pflichtstunden betragen 24 Stunden Unterricht (42/24), so ergibt sich ein Faktor von 1,75. Eine Unterrichtsstunde entspricht bei diesem Verhältnis somit 1,75 Zeitstunden.
Haben Lehrer wirklich so viel frei?
Lehrerinnen und Lehrer haben wie viele andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 dienstfreie Tage Urlaub im Jahr. Diese nehmen sie zu einem großen Teil in den Sommerferien. Dann dürfen auch sie sich endlich erholen und an etwas anderes als an die Schule denken.
Was ist der jährliche Erholungsurlaub für Lehrer?
„Der jährliche Erholungsurlaub beträgt bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage.“ Nichts anderes gilt also auch für Lehrer, die auch nur 30 Tage Urlaub im Jahr haben. Was ist dann mit der restlichen Ferienzeit? Die Ferienzeit, in der Lehrer keinen Urlaub haben, ist die unterrichtsfreie Zeit.
Wie viel Gehalt erhalten Lehrer während der Freistellung?
Im Blockmodell erhalten verbeamtete Lehrer während der Freistellung zwei Drittel bis sechs Siebtel ihres Gehalts. Angestellte Lehrer müssen, wie bereits erwähnt, individuelle Vereinbarungen treffen. In vielen Fällen wird das Sabbatical unterteilt in eine Anspar- und eine Freistellungsphase.
Kann ich Lehrer ohne Verbeamtung beantragen?
Auch angestellte Lehrer ohne Verbeamtung können ein Sabbatical beantragen, allerdings greift für sie nicht die gesetzliche Grundlage, sodass sie sozusagen ein individuelles Sabbatjahr beantragen müssen, ebenso wie in einem klassischen Angestelltenverhältnis, aber keinen Anspruch darauf haben.
Was ist unterrichtsfrei für Lehrer?
Schulferien sind also kein Urlaub für Lehrer, sondern nur „unterrichtsfreie Zeit“. Sofern keine dienstlichen Anweisungen erfolgen, wird ein Lehrer seine unterrichtsfreie Zeit so gestalten können, wie er es für richtig hält.