Inhaltsverzeichnis
Wie wird ein Gebäude vermessen?
Die Gebäudeeinmessung kann jeder in Nordrhein-Westfalen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen. Namen und Anschriften der ÖbVI können den Gelben Seiten (Stichwort „ÖbVI“) entnommen oder auch unter www.rbk-direkt.de über den Behördenlotsen, Stichwort „Einmessung“, abgerufen werden.
Wie misst man die Gebäudehöhe?
„Die Höhe eines Gebäudes im Mittel ergibt sich aus der Summe der freiliegenden Flächen aller Außenwände (begrenzt durch Geländeober- fläche und Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind) geteilt durch den Umfang des Gebäudes.“
Wann muss ein Gebäude vermessen werden?
Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert worden sind. Wird das Gebäude aufgrund eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.
Was wird bei der Gebäudeeinmessung gemessen?
Die Gebäudeeinmessung ist eine Aufgabe des Vermessungswesens. Zur Vervollständigung der Flurkarte wird der vorhandene Gebäudebestand aufgemessen. Aufgemessen werden die Ecken eines Gebäudes. Zur Kontrolle und Ergänzung der Messung werden zudem die Längen der Gebäudeseiten erfasst.
Warum werden Gebäude vermessen?
Warum müssen Gebäude überhaupt eingemessen werden? Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr. Es dient zudem vielfältigen Verwaltungs- und Planungsaufgaben, z.B. im Umwelt- und Katastrophenschutz.
Warum muss ein Haus vermessen werden?
Durch die Gebäudeeinmessungspflicht wird die Aktualität des Liegenschaftskatasters sichergestellt, welches der Nachweis über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) des Stadtgebietes ist und so die Besitzansprüche der jeweiligen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sichert.
Welche Gebäude müssen nicht eingemessen werden?
Welche Gebäude sind nicht einmessungspflichtig?
- Behelfsbauten, die nicht dauerhaft nutzbar sind,
- Gebäude und Anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10m² (z.B. Gartenhäuser), sowie.
- Gebäude von geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster.
Wann muss ein Neubau Einmessen werden?
Wann muss ich mein Gebäude einmessen lassen? Die Einmessung Ihres Gebäudes muss spätestens zwei Monate nach Fertigstellung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durch den Eigentümer beantragt werden.
Welche Gebäude sind im Liegenschaftskataster nachzuweisen?
Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften, d.h. alle Flurstücke und Gebäude, aktuell dargestellt und mit ihren wesentlichen Merkmalen beschrieben. Dies ist für das Land Nordrhein-Westfalen seit 1972 im Vermessungs- und Katastergesetz (kurz: VermKatG NRW) festgelegt.
Wie teuer ist eine Gebäudeeinmessung?
Bei einem Gebäudewert von bis zu 50.000 € beträgt die Gebühr zur Einmessung 350 €. Es ergibt sich folgende Kostenermittlung: Tarifst. Bei baulichen Anlagen mit einem Wert von über 50.000 € bis 200.000 € beträgt die Gebühr 550 €.