Wie wird die Rente berechnet wenn ein Ehepartner stirbt?

Wie wird die Rente berechnet wenn ein Ehepartner stirbt?

Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwen- oder Witwerrente zahlen wir höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder der Ehepartnerin/Lebenspartnerin.

Wie hoch ist die AHV-ehepaarrente?

Wer 43 (Frauen) resp. 44 Jahre (Männer) lang Beiträge an die AHV bezahlt hat, erhält damit die volle Rente von maximal CHF 2’390 pro Monat. Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner erhalten maximal CHF 3’585 pro Monat (gültig ab 1. Januar 2021). Das Maximum der AHV-Ehepaarrente gilt nur, wenn beide Partner in Rente sind.

Wie bleibt der Rentenanspruch nach der Heirat bestehen?

Der Rentenanspruch nach der Heirat bleibt im Falle einer erneuten Eheschließung nicht bestehen. Es kann allerdings eine Abfindungszahlung beantragt werden, wenn der zweite Ehepartner verstirbt oder die Ehe geschieden wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich,

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Wann kommt die volle Rente an die AHV?

Auf eine volle Rente kommen Rentnerinnen und Rentner nur, wenn sie keine Beitragslücken aufweisen und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CH 86’040 (gültig ab 1. Januar 2021) erzielt haben. Wer 43 (Frauen) resp. 44 Jahre (Männer) lang Beiträge an die AHV bezahlt hat, erhält damit die volle Rente von maximal CHF 2’390 pro Monat.

Wie kann ich mit 60 in Rente gehen?

Wenn du aber mit 60 in Rente gehen willst, musst du dich die ersten drei Jahre selbst finanzieren. Die Rentenkasse zahlt Frauen und Männern erst ab dem 63. Geburtstag eine Altersrente aus. Früher lag das Renteneintrittsalter von Frauen bei 60 Jahren – sie erhielten eine sogenannte Frauenrente.