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Wie wird die polizeiliche Befragung geregelt?
Die polizeiliche Befragung wird gemäß der Polizeigesetze der Länder geregelt und dient der Gewinnung von Informationen. Die polizeiliche Befragung von Beschuldigten hingegen („Vernehmung“) wird gemäß der §§ 163 und 163a StPO geregelt. Voraussetzung hierfür ist ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat.
Was ist die polizeiliche Befragung von Beschuldigten?
Die polizeiliche Befragung von Beschuldigten hingegen („Vernehmung“) wird gemäß der §§ 163 und 163a StPO geregelt. Voraussetzung hierfür ist ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat. Die Vernehmung darf von jedem Polizeibeamten angeordnet und vorgenommen werden.
Kann die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Straftat begehen?
Ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden – die Tat wird nicht aufgeklärt, der Täter bleibt unentdeckt und unbestraft, er kann weiterhin Straftaten begehen. Schützen Sie also sich und andere: Zeigen Sie jede Straftat an!
Wie darf eine Polizeivernehmung vorgenommen werden?
Die Vernehmung darf von jedem Polizeibeamten angeordnet und vorgenommen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass seitens der Befragten keine Aussagepflicht gegenüber der Polizei besteht; sie müssen lediglich ihre Personalien angeben. Polizei vor der Tür?
Ist eine Befragung erforderlich?
Eine Person kann unabhängig davon befragt werden, ob die Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 vorliegen. Eine Befragung ist für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich, wenn ohne Kenntnisse der zu erhebenden Daten die Aufgabe nicht oder zumindest nicht mehr zeit- oder sachgerecht wahrgenommen werden kann.
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Was regelt das Polizeirecht in Deutschland?
Das Polizeirecht regelt die Befugnisse der Polizei. In Deutschland kommt der Polizei eine Art Doppelfunktion zu: Sie handelt zum einen als Strafverfolgungsbehörde, also in repressiver Funktion. Dies bedeutet, dass sie an der Aufklärung von Straftaten mitwirkt oder aber bei einem Unfall im Straßenverkehr tätig wird.
Wie wird die Polizei bezeichnet?
Im Volksmund wird die Polizei oftmals als „Freund und Helfer“ bezeichnet. Diese umgangssprachliche Bezeichnung für das ausführende Organ des Staates (Exekutivorgan des Staates) präzisiert bereits die grundlegenden Aufgaben der Polizei: die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und überdies diese wiederherzustellen.