Wie wird die Freiheitsstrafe zur Bewahrung ausgesetzt?

Wie wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt?

Geregelt wird die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung in Deutschland in § 56 StGB. Es können lediglich Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was hat mit der Bewährungszeit zu tun?

Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann.

Kann eine Strafe von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden?

Nicht immer kann eine Strafe von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Straftätern, die bereits einen Teil ihrer Haftstrafe im Gefängnis verbüßt und eine günstige Prognose haben, kann der Strafrest – siehe den Fall Uli Hoeneß – zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Wie kann ein Bewährungsbeschluss erlassen werden?

Ein Bewährungsbeschluss kann nicht für alle Freiheitsstrafen erlassen werden. Grundsätzlich können nur Freiheitsstrafen von weniger als zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Täter, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wird, muss seine Haftstrafe im Regelfall unmittelbar nach dem Urteil antreten.

Wie oft ist eine Bewährung möglich?

Wie oft eine Bewährung möglich ist, ist gesetzlich nicht geregelt und liegt im Ermessen des Richters. Es ist stets der Einzelfall zu betrachten. Hat beispielsweise der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zunächst eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt bekommen und erhält er später wegen eines anderen Delikts (bsp. wegen

Wie lange ist die bewährungswürdigkeit ausgeschlossen?

Bei Verurteilungen hinsichtlich einiger Straftatbestände ist damit die Bewährungswürdigkeit von vornherein ausgeschlossen, etwa bei: Die maximale Bewährungszeit in Deutschland beträgt fünf Jahre. In diesen Fällen ist lediglich die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung möglich.

Wie ist die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich?

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Mitunter ist die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auch bereits nach Verbüßung der Hälfte der Haft möglich. Dies in aller Regel jedoch nur dann, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Ersttäter handelt, der eine maximal zwei Jahre währende Freiheitsstrafe verbüßt (§ 57 Absatz 2 StGB).