Wie wird das Vermogen bei einer Scheidung vereinbart?

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung vereinbart?

Dieser regelt, wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. So vereinbaren die Eheleute zum Beispiel die Zahlung einer pauschalen Summe oder dass bestimmte Wertgegenstände in ihrem Besitz bleiben. Eine weitere Möglichkeit ist die Gütertrennung. Sie kann innerhalb des Ehevertrags oder während der Scheidung vereinbart werden.

Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?

Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

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Welche Werte fließen bei einer Scheidung ein?

Eingeschlossen im Vermögen bei einer Scheidung sind auch zusammen erworbene Werte. Sie werden anteilig berechnet. Ein gemeinsam gekauftes Haus für 600.000 Euro fließt jeweils mit 300.000 Euro in das Endvermögen der Eheleute ein. Auch die Rentenansprüche werden beim Einreichen der Scheidung für die Zugewinngemeinschaft berücksichtigt.

Wie wird die Scheidung behandelt?

Das heißt, das Vermögen gehört weiterhin nur dem jeweiligen Ehepartner und wird auch so behandelt. Wenn die Scheidung eingereicht wird, werden nur Gewinne ausgeglichen, die die Eheleute während der Zeit der Ehe erwirtschaftet haben. Dazu wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt.