Wie werden Uberstunden in Osterreich ausbezahlt?

Wie werden Überstunden in Österreich ausbezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass Überstunden ausbezahlt werden. Nur wenn dies zwischen Arbeitgeber und -nehmer anders vereinbart wurde, bekommt man anstatt Geldleistungen die Möglichkeit des Zeitausgleichs. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Vereinbarung durch eine schlüssige Handlung geschieht.

Was ist Mehrarbeitszeit?

Von Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinn spricht man, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Überstunden hingegen sind die Überschreitung der für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geltenden regelmäßigen Arbeitszeit.

Wie ist der Abbau der Überstunden geregelt?

Im Regelfall sind die Bedingungen des Abbaus der Überstunden, in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt. Wenn das nicht der Fall ist, wird im individuellen Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus aufgenommen. Im Fall der Überstunden und des Umgangs damit, ist der Betriebsrat zur Mitbestimmung aufgefordert (§87 BetrVG).

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Wie bestimmt der Arbeitgeber die geplanten Überstunden?

Den Zeitraum bestimmt der Arbeitgeber. Überstunden dürfen erst dann abgefeiert werden, wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Ob durch ein Zeiterfassungssystem oder eine andere Art der Aufzeichnung ist sekundär. Er kann die Leistung „stillschweigend“ akzeptieren oder die geplanten Überstunden explizit anordnen.

Was ist die Überstundenregelung im Arbeitsrecht?

Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht. Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.

Was ist die Überstundenregelung im öffentlichen Dienst?

Überstundenregelung im öffentlichen Dienst. Bei Bedarf sind also auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst verpflichtet, Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagsarbeit zu leisten. Bei der Verteilung der Überstunden auf die Mitarbeiter und der zeitlichen Lage der Überstunden hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht.