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Wie werden Mitarbeitergespräche geführt?
Mitarbeitergespräche werden i. d. R. vom direkten Vorgesetzten geführt. Nur in Ausnahmefallen wird diese Aufgabe vom nächsthöheren Vorgesetzten oder von Mitarbeitern der Personalabteilung wahrgenommen. Mitarbeitergespräche sind zumeist Vier-Augen-Gespräche.
Wieso macht man Mitarbeitergespräche?
Neben Feedback, das Sie geben möchten und sollen, dient das Mitarbeitergespräch auch der Motivation. Außerdem finden Sie heraus, wie sich Ihre Angestellten fühlen und wie das Arbeitsklima ist. Ein Gespräch führen immer mindestens zwei Parteien, es ist kein Monolog.
Warum sollten Mitarbeitergespräche geführt werden?
Vorteile und Nutzen von Mitarbeitergesprächen Vorteile und Nutzen sind unter anderem: Förderung der Kommunikation über Aufgaben und Ziele. Vertrauensförderung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. Förderung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Pflege des Arbeitsklimas.
Was ist ein Mitarbeitergespräch?
Ein Mitarbeitergespräch (oder Feedbackgespräch) ist eine Besprechung zwischen Vorgesetzter bzw. Vorgesetztem und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, das in regelmäßigen Abständen abgehalten wird. Es beinhaltet grundlegende Dinge wie alltägliche Arbeitsaufgaben, die Zusammenarbeit mit Kolleginnen bzw.
Wann finden Mitarbeitergespräche statt?
Mitarbeitergespräche finden im Regelfall in jährlichen Abständen statt. Kommt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer aber beispielsweise aus der Karenz retour, gibt es einen Positionswechsel im Unternehmen oder endet die Probezeit, wird ebenfalls ein Feedbackgespräch abgehalten.
Kann der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch einfordern?
Es steht Arbeitgebern insofern frei, mit ihren Arbeitnehmern über deren Leistung, ihr Verhalten im Betrieb, die Arbeitsorganisation oder ihr Entwicklungspotential im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zu sprechen. Kann der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch einfordern?
Wie kann der Arbeitgeber bei der Terminierung des Mitarbeitergespräches ansetzen?
Bei der Terminierung des Mitarbeitergespräches hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen vorzugehen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Personalgespräche nur innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit ansetzen, da er mit der Terminierung und im Rahmen des Personalgespräches sein Weisungsrecht ausübt.