Inhaltsverzeichnis
Wie viele verwaltungsbeiräte WEG?
Der Verwaltungsbeirat besteht nach der gesetzlichen Regelung aus drei Personen. Die Gemeinschaftsordnung kann andere Anzahl an Mitgliedern vorschreiben. Gibt es keine abweichenden Vorgaben, widerspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein Beirat mit mehr oder weniger als drei Mitgliedern gewählt wird.
Kann man als Beirat zurücktreten?
Verwaltungsbeirat kann grundsätzlich jederzeit zurücktreten Das gilt sowohl für einzelne als auch für alle Mitglieder des Beirats. Von der Möglichkeit zum jederzeitigen Rücktritt bestehen allerdings zwei Ausnahmen. Zum einen dürfen Beiratsmitglieder nicht zur Unzeit zurücktreten.
Wie lange ist der Beirat gewählt?
Die Amtszeit des Verwaltungsbeirats ist gesetzlich nicht festgelegt, läuft also auf unbestimmte Zeit. Die Bestellung kann allerdings in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung, in einer Vereinbarung oder im Bestellungsbeschluss befristet werden.
Was gibt es zum Thema Verwaltungsrat?
Eine gute generelle Einführung gibt Forstmoser (2002). Die Standardwerke zum Thema Verwaltungsrat sind natürlich Müller (2014) und Krneta (2005). Für eine generelle Darstellung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen siehe Müller (2009). Kurzfassung der 7 Aufgaben des Verwaltungsrates.
Was ist der Verwaltungsrat in der Schweiz?
Der Verwaltungsrat in der Schweiz ist das oberste Leitungsorgan der Aktiengesellschaft. Der Begriff Verwaltungsrat wird sowohl für das Gremium wie auch für das einzelne Mitglied des Gremiums verwendet.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat für die Aktiengesellschaft?
Der Verwaltungsrat als oberstes Leitungsorgan der Aktiengesellschaft hat gemäss Gesetz folgende Aufgaben. Oberleitung der Gesellschaft. Festlegen der Organisation. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzplanung und -kontrolle. Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen.
Wie viele Eigentümer hat der Verwaltungsbeirat?
Anzahl der Verwaltungsbeiratsmitglieder: Drei Eigentümer sind die Regel. Der Beirat hat zahlreiche Aufgaben. Er unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben, § 29 Abs.