Wie viele Jahre für Pension Österreich?
Sie können in Regelalterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 gelten zusätzlich Regeln.
Wie kann man Pension beantragen?
Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden. Sämtliche Anträge sind gebührenfrei. Gleiches gilt für alle Dokumente, die zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden.
Wann kann ich in Pension gehen?
Wann Sie in Pension gehen können und wie Ihre Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wann Sie geboren wurden. Hier die Rechtslage für alle, die ab 1955 auf die Welt gekommen sind. Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.
Wie wird meine Pension berechnet?
Wie wird meine Pension berechnet? Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 \% multipliziert.
Ist die Pension ein Ersatz für die Pension?
Die Pension ist ein Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende Einkommen. Daher steht die Pensionshöhe im Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens. Die Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate und das Alter bei Pensionsbeginn spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Pensionshöhe.
Was ist die gesetzliche pensionsanpassung?
Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung werden zu Beginn eines jeden Jahres erhöht. Das wird als Pensionsanpassung bezeichnet. Die gesetzlich geregelte Berechnung des Richtwertes dient als Grundlage für die Pensionserhöhung.