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Wie viel Ruhepause nach Arbeit?
Zwischen dem Arbeitsende und dem neuen Arbeitsbeginn müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, vereinzelt kann die Ruhezeit (z.B. in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und im Rundfunk) auf zehn Stunden reduziert werden.
Wie lange muss die Ruhezeit sein?
Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG). Außer in Schichtbetrieben bedeutet dies: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.
Wie viele Pausen muss der Arbeitgeber machen?
Arbeiten Mitarbeiter mehr als neun Stunden, müssen sie nach dem Arbeitsrecht mindestens 45 Minuten Pause machen. Der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern. Im Gegenteil: Er hat die Pflicht, auf die Einhaltung der Pausen zu achten. Die Pausenregelung ist ein Teil vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Paragraphen 4f Arbeitszeitgesetz regeln Pausen.
Wie lange steht die Pausenregelung zu?
Arbeitnehmern steht laut der Pausenregelung nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Unterbrechung seiner Tätigkeit nachgehen.
Wie lange dürfen Mitarbeiter Pausen aufteilen?
Mitarbeiter dürfen die 30 Minuten auf zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten aufteilen. Weniger Minuten zählen nicht als gesetzliche Pause. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden fallen zusätzliche 15 Minuten Pause an. Sind zuvor bereits insgesamt 45 Minuten Pause angefallen, jede Pause mit mindestens 15 Minuten, gelten diese auch.
Was müssen Arbeitgeber für die Einhaltung der Pausen rechnen?
Arbeitgeber, die die Einhaltung der Pausen nicht gewährleisten, müssen daher mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Nach sechs bis neun Stunden Arbeitszeit stehen Ihnen nach dem Arbeitsrecht Pausen von mindestens 30 Minuten zu.