Wie viel kostet eine Entscheidung beim Bundesgerichtshof?
Gewerbliche Nutzung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Entscheidungen bis zum 31. Dezember 1999 können Sie beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich anfordern. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Für Entscheidungen ab dem 1.
Wie hoch ist die Schreibgebühr beim Bundesgerichtshof?
Dezember 1999 können Sie beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich anfordern. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro. Für Entscheidungen ab dem 1. Januar 2000, die elektronisch vorliegen, wird eine Dokumentenpauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Dokument erhoben.
Welche Preisbindungen gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Preisbindungen. Zum einen kann ein Preis festgelegt werden, der gelten soll und zum anderen können Schranken bestimmt werden, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Im letzten Fall ist zuerst festzustellen, ob die Schranke überhaupt bindend ist.
Wie liegt der Gleichgewichtspreis unter dem Marktpreis?
Der Gleichgewichtspreis liegt unterhalb des Höchstpreises. Ein Höchstpreis, wie der Name schon sagt, ist der Preis, der höchstens auf dem Markt gelten darf. Auf der anderen Seite liegt der Marktpreis über dem Mindestpreis.
Wie können die Urteile vom Bundesgerichtshof eingesehen werden?
Hier können sämtliche Urteile des Bundesgerichts seit 2007, ein Grossteil der Urteile ab dem Jahr 2000, die in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierten Leitentscheide (BGE) ab 1954 sowie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eingesehen werden.
Wie besteht der Bundesgerichtshof?
Der Bundesgerichtshof (BGH) besteht unter anderem aus Zivil-, Straf- und Spezialsenaten. Die Verteilung der am BGH verhandelten Verfahren wird auf der Basis eines Geschäftsverteilungsplans geregelt.
Wie entscheidet der Bundesgerichtshof über Rechtsstreitigkeiten?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet in letzter Instanz über Rechtsstreitigkeiten und damit über bereits ergangene Urteile von Gerichten untergeordneter Instanzen. In seiner Rechtssprechung und in der Erfüllung seiner Aufgaben ist der Bundesgerichtshof (BGH) regulär an bestehende Gesetze gebunden.