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Wie viel kostet die Pferdesteuer?
Saarland: Auch im Saarland wird keine Pferdesteuer erhoben. Nordrhein-Westfalen: Eine Pferdesteuer in Nordrhein-Westfalen besteht nicht. Es wird jedoch eine Reitabgabe von 25 Euro pro Pferd und Jahr erhoben. Die Abgabe liegt bei 75 Euro für Reiterhöfe.
Wo gibt es eine Pferdesteuer?
Derzeit gibt es in ganz Deutschland nur drei Gemeinden, in denen eine Pferdesteuer erhoben wird – alle in Hessen. Die Erhebung der Pferdesteuer ist also eine absolute Ausnahme. Wenn dies jedoch der Fall ist, gelten einige einheitliche Regelungen.
Wie kann man zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung handeln?
Zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung kann auch festgelegt werden, dass die Reitbeteiligung die Kosten für das Pferd für einen bestimmten Bereich übernimmt. Dabei kann man sich auf einen fixen Pauschalbetrag einigen oder die Kosten variabel in Abhängigkeit zu den tatsächlich anfallenden Kosten für den festgelegten Bereich handeln.
Wie werden die Kosten für das Pferd aufgeteilt?
Werden die Kosten für das Pferd 1:1 zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung aufgeteilt, addiert der Pferdebesitzer die Fixkosten, die pro Jahr für das Pferd anfallen auf. Anschließend werden die ermittelten jährlichen Kosten auf den Monat umgelet und dann 1:1 auf die Reitbeteiligung umgelegt.
Wie wird die Kosten für die Reitbeteiligung ermittelt?
Teilweise wird zur Ermittlung der Kosten für die Reitbeteiligung nur die Stallmiete herangezogen und zu gleichen Teilen zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung geteilt. Kosten wie Hufschmied, Wurmkur, Impfungen u. ä. trägt der Pferdebesitzer beim 50:50 Kostenvariante für die Reitbeteiligung selber.
Welche Variante der Reitbeteiligung gibt es?
Es gibt in der Praxis verschiedene Varianten der Kostenteilung in Bezug auf die Reitbeteiligung, die mehr oder weniger verbreitet Anwendung finden: Werden die Kosten für das Pferd 1:1 zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung aufgeteilt, addiert der Pferdebesitzer die Fixkosten, die pro Jahr für das Pferd anfallen auf.