Wie viel Kindergeld bekommen Kinder in der Regel?

Wie viel Kindergeld bekommen Kinder in der Regel?

Kindergeld bekommen in der Regel die Eltern, Großeltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, bei denen ein Kind im Haushalt lebt. Für das erste und zweite Kind erhalten Berechtigte 192 Euro, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere Kind zahlt der Staat 223 Euro.

Was sind Anspruchsberechtigte für das Kindergeld?

Anspruchsberechtigte sind grundsätzlich die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern des Kindes. Nehmen Stief- oder Großeltern das Kind in ihren Haushalt auf, können auch sie Kindergeld beantragen. Das Kindergeld wird dabei nur an einen Elternteil ausgezahlt. Lebt das Kind in einer Großfamilie, sind vorrangig die Eltern kindergeldberechtigt.

Wie hoch sind die kindergeldsätze für das dritte Kind?

Für das dritte Kind erhalten Eltern 198 Euro und für jedes weitere Kind bekommen Berechtigte 223 Euro. 2018 erhöhten sich die Kindergeldsätze erneut um zwei Euro pro Kind. Bezüglich der Auszahlung vom Kindergeld fällt häufig der Begriff “Zählkind”.

Kann die Familienkasse das Kindergeld zurückfordern?

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Dies gilt auch, wenn Sie Sozialleistungen beziehen, auf die das Kindergeld angerechnet wird. Fordert die Familienkasse das Kindergeld nämlich zurück, erhalten Sie keine Sozialleistungen für die zurückliegenden Monate. Zudem kann eine Verletzung der Mitwirkungspflichten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen.

Wie können sie Kindergeld für sich selbst bekommen?

Als Vollwaise können Sie Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld bekommen. Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist, können ebenfalls das Kindergeld für sich selbst bekommen.

Ist das Kindergeld für junge Erwachsene gezahlt?

Sie bekommen das Kindergeld auch weiter, wenn Ihr Kind schwanger wird und in Mutterschutz geht. Wenn Ihr Kind in Elternzeit geht, bekommen Sie allerdings kein Kindergeld mehr. Kindergeld kann für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung macht.