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Wie viel Geld darf meine Oma mir schenken?
An jedes Kind (auch Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder) können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, an jeden Enkel von jedem Großelternteil 200.000 Euro.
Was darf ich zu Lebzeiten verschenken?
Dafür spricht, dass sich mit Schenkungen hohe Vermögenswerte steuerfrei übertragen lassen. Grundsätzlich können Familienangehörige zwar einen gewissen Freibetrag steuerfrei erben – dieser liegt derzeit bei 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehepartner.
Ist eine Schenkung von den Eltern sehr einfach zu bewerkstelligen?
Wenngleich eine Schenkung von den Eltern an das Kind in der Praxis sehr einfach zu bewerkstelligen ist, sollten sich die Eltern trotzdem kurz überlegen, ob sie dem Vorgang nicht doch einen schriftlichen (nicht notwendig notariell beurkundeten) Vertrag unterlegen.
Wie lange ist die Frist zwischen der Schenkung und dem Tod des Erblassers?
Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu. Bis zum Jahr 2010 war es gleichgültig, ob der die Schenkung neun Jahre und 364 Tage vor dem Tod des Erblassers erfolgte oder auf dem Sterbebett.
Wie können Eltern als Schenkende die Schenkung wieder rückgängig machen?
In einem schriftlichen Schenkungsvertrag können sich Eltern als Schenkende über die im Gesetz ohnehin vorgesehenen Widerrufs- und Rückforderungsrechte weitere Rechte vorbehalten, wann sie die Schenkung wieder rückgängig machen können.
Wie lang ist die Frist für die Schenkung der pflichtteilbegünstigten?
Wer sich frühzeitig daran macht, sein Vermögen an die Günstlinge zu verschenken, kann damit rechnen, dass die Pflichtteilbegünstigten tatsächlich nichts erben. Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu.