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Wie viel Abfindung nach Kündigung?
Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).
Warum Abfindung bei Kündigung?
„Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung. Ein Arbeitgeber kann diese dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen. Sie dient quasi als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten“, erklärt Frank Preidel.
Was ist zwischen der Kündigung und der fremdkündigung zu unterscheiden?
Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden. Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.
Wie müssen die Gründe in der Kündigung aufgeführt werden?
In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).
Wie geht es mit der Kündigung aus?
Damit aus der Kündigung kein Rechtsstreit entsteht, müssen Personaler und Arbeitgeber rechtskonform handeln und auf genaue Formulierungen achten. Das Praxishandbuch „Abmahnung und Kündigung“ unterstützt dabei mit praxisnahen Vorlagen und Musterschreiben.
Welche Gründe gibt es für eine ordentliche Kündigung?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht drei Gründe für eine ordentliche Kündigung vor: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann anwendbar, wenn der Mitarbeiter durch sein Verhalten seine Pflichten verletzt. Dies kann den Leistungsbereich genauso wie den Vertrauensbereich betreffen.