Wie strafbar ist Urkundenfalschung?

Wie strafbar ist Urkundenfälschung?

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Ist Impfpass Urkunde?

Der Grund für diese Änderung: Mit dem Herstellen eines Blanko-Impfausweises ohne Namen liegt noch keine Urkunde vor. Die neue Norm unter der Überschrift „Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen“ soll auch Verkäufern von gefälschten Impfpässen das Handwerk legen. Es drohen bis zu 2 Jahre Haft.

Wie lange ist der Versuch einer falschen Urkunde strafbar?

Wer „zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte beziehungsweise gefälschte Urkunde gebraucht“, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Bereits der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.

Was sind die straf­rechtlichen Folgen?

Die straf­recht­lichen Folgen Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheits­s­trafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht. Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.

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Ist der Versuch einer Urkundenfälschung strafbar?

Bereits der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar. Die Strafverfolgungsbehörde ist übrigens verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald eine entsprechende Tat bekannt wird. Handeln Sie zusätzlich gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, wird das als besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung gewertet.

Was ist die Freiheitsstrafe für Urkundenfälschungen in besonders schwerem Fall?

Für Urkundenfälschungen in besonders schwerem Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In manchen Fällen kommt zum Vorwurf der Urkundenfälschung noch der des Betrugs dazu.