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Wie stellt man die Frage nach dem Gehalt?
Den Gehaltswunsch können Sie, wie auch bei der Bewerbung, über zwei verschiedene Wege ausdrücken:
- Fixe Gehaltsangabe: „Meinen beruflichen Qualifikationen entsprechend empfinde ich ein Gehalt von 55.000 Euro/Jahr als angemessen. “
- Gehaltsspanne: „Meine Gehaltsvorstellungen liegen zwischen 50.000 und 55.000 Euro pro Jahr.
Ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet Auskunft zu geben?
Der frühere Arbeitgeber ist nicht verpflichtet am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen…
Was sind typische Gründe für einen neuen Arbeitgeber?
Typische Gründe für einen Anruf des neuen beim alten Arbeitgebers sind Fragen zu mißverständlichen oder unterdurchschnittlichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen des Bewerbers, zu den tatsächlichen Einsatzgebieten und den dazugehörigen Tätigkeiten, zum persönlichen Verhalten gegenüber ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen,
Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.
Welche Fragen sind unzulässig für den künftigen Arbeitgeber?
Ebenfalls unzulässig sind Fragen, bei denen das Interesse des künftigen Arbeitgebers gegenüber Ihrem Interesse am Schutz Ihrer Privatsphäre zurücktritt. Ihr Privatleben ist Ihre Sache. Das gilt nicht nur für Ihre Familienplanung und etwaige Erkrankungen, sondern auch für Ihre politischen oder religiösen Einstellungen und Überzeugungen.