Wie stelle ich einen Rentenantrag?

Wie stelle ich einen Rentenantrag?

Wenn Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Das geht über verschiedene Wege. Online: Auf der Internetseite der DRV können Sie den Rentenantrag online stellen.

Welche Unterlagen für Rente mit 63?

gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Wie genau ist der Rentenbescheid?

    Der Rentenbescheid ist immer ein Verwaltungsakt. Damit unterscheidet sich der Rentenbescheid als Verwaltungsakt von einer bloßen Mitteilung oder Information. Die Renteninformation oder die Rentenauskunft sind keine bindenden und angreifbaren Verwaltungsakte.

    Was ist eine Rente?

    Rente – Definitionen. (1) Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier, insbesondere festverzinsliche Anleihe. Der Teilmarkt des Kapitalmarkts, auf dem derartige Renten gehandelt werden, wird als Rentenmarkt bezeichnet.

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    Was ist eine Mehrzahl der Rentner?

    Rentner: …Mehrzahl den Rentnern Akkusativ: Einzahl den Rentner; Mehrzahl die Rentner Weibliche Wortformen: Rentnerin Silbentrennung: Rent|ner, Mehrzahl: Rent|ner Aussprache/Betonung:…

    Welche Angaben benötigen sie für eine Rentenversicherung?

    Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass (Eine Antragstellung sollte ungefähr 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen) Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank) Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)

    Welche Nachweise sind in der Rentenversicherung vorhanden?

    Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden) Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.) Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17.