Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie steht er als Polizeibeamter zur Verfügung?
- 2 Wie kommt der Einsatz von Polizeibeamten zur Aufklärung in Betracht?
- 3 Wie erfüllt ein Polizeibeamter den Tatbestand eines Strafgesetzes?
- 4 Warum muss ein Polizeibeamter die Identität eines Tatverdächtigen feststellen?
- 5 Wie ist das mit dem Dienstausweis in NRW gemeint?
- 6 Ist ein tatbestandsmäßiges Verhalten gerechtfertigt?
Wie steht er als Polizeibeamter zur Verfügung?
Als Polizeibeamter stehen VE die Befugnisse zur Verfügung, über die alle anderen Polizeibeamten auch verfügen. Die Zwangsbefugnisse stehen ihm aber wohl nur dann zu, wenn er sich zuvor als Polizeibeamter zu erkennen gegeben hat.
Welche Vorladung erhält ein Beschuldigter von der Polizei?
Gelegentlich erhält ein Beschuldigter dann von der Polizei eine Vorladung, in welchem ihm ein Erschleichen von Leistungen vorgeworfen wird. Es kommt auch vor, dass man wegen Diebstahls vorgeladen wird, mangels Wegnahme der Sache aber lediglich eine Unterschlagung vorliegt.
Wie kommt der Einsatz von Polizeibeamten zur Aufklärung in Betracht?
Auf der Grundlage von § 110a StPO (Verdeckte Ermittler) kommt der Einsatz von unter einer Legende tätigen Polizeibeamten nur zur Aufklärung von Straftaten in Betracht, die im § 110a StPO benannt sind: Dabei handelt es sich um folgende Straftaten:
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Polizei?
Die Polizei hat keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn man den Termin nicht wahrnimmt. Anders sieht es aus, wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Beschuldigten zwangsweise vorführen lassen. In der Regel erfolgt aber die Vorladung durch die Polizei.
Wie erfüllt ein Polizeibeamter den Tatbestand eines Strafgesetzes?
Erfüllt ein Polizeibeamter im Dienst den Tatbestand eines Strafgesetzes, kann er sich zunächst jedoch auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeigesetze sowie die Strafprozessordnung berufen. Diese polizeilichen Ermächtigungsnormen führen unter Umständen zu einer Rechtfertigung seines Handelns – und damit zu einer Straffreiheit.
Welche Beschwerdestelle gibt es für Polizeibeamte in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle, um ein Fehlverhalten von Polizeibeamten zu melden. Betroffenen bleibt nur eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Anzeige sollte in Kooperation mit einem erfahrenen Rechtsbeistand gestellt werden.
Warum muss ein Polizeibeamter die Identität eines Tatverdächtigen feststellen?
Deshalb muss ein Polizeibeamter auch die Identität eines Tatverdächtigen feststellen, wenn ihm das möglich ist, denn nur dann kann gegen einen bekannten Tatverdächtigen das Strafverfahren eingeleitet werden. [Beispiel:]Ohne ersichtlichen Grund wurde ein Gast von einem anderen geschlagen und dabei erheblich verletzt.
Was antwortete die Polizei auf die Dienstaufsichtsbeschwerde?
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen antwortete die Polizei, dass der o.g. :erschlage nur bei unmittelbaren Zwang Anwendung finden dürfte. Dieser Zwang war aus Sicht von A gegeben, denn hätte A nicht seinen Ausweis herausgegeben, wäre das sofort ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Wie ist das mit dem Dienstausweis in NRW gemeint?
In NRW bezieht sich das „Ausweisen“ auf den Dienstausweis, d.h. der Beamte muss diesen vorzeigen. Anders ist die Situation in Bayern; hier besteht auch gegenüber Polizisten in Zivil nur die Pflicht sich auszuweisen, wenn dies verlangt wird. Außerdem ist hier nicht von einem Dienstausweis die Rede: §6 PAG
Wie kann der Täter gegen den gewaltschutzbeschluss eingeleitet werden?
Verstößt der Täter gegen den Gewaltschutzbeschluss, so kann gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet werden. Auch kann das Familiengericht ihm auf Antrag ein Zwangsmittel wie ein Zwangsgeld oder Zwangshaft auferlegen. Zudem ist die Verlängerung der Befristung möglich.
Ist ein tatbestandsmäßiges Verhalten gerechtfertigt?
In Ausnahmefällen kann ein tatbestandsmäßiges Verhalten auch durch Notwehr (§ 32 StGB) oder rechtfertigenden Notstand (§§ 34 StGB, 228, 904 BGB) gerechtfertigt sein. Notwehr (§ 32 StGB) und rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) sind jedoch keine Ermächtigungsgrundlagen für den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers.