Wie steht die Opferhilfe bei Gewaltverbrechen zur Seite?

Wie steht die Opferhilfe bei Gewaltverbrechen zur Seite?

Die Opferhilfe steht Betroffenen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur bei Gewaltverbrechen, sondern auch bei Diebstahl oder Mobbing geraten die Betroffenen plötzlich und ohne Schuld in eine Situation, auf die sie nicht vorbereitet sind. Wie werde ich mit dem Erlebten fertig?

Welche Schutzmaßnahmen stehen dem Opfer zur Verfügung?

Für sie steht mittlerweile ein breites Spektrum an flankierenden Schutzmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und in der Gerichtsverhandlung zur Verfügung. So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet.

Kann das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen werden?

So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet. Oder das Opfer wohnt dem Strafverfahren mit anwaltlicher Vertretung als Nebenkläger bei. Das Gericht kann daneben auch anordnen, dass das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen wird.

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Was ist ein Opfer in der Kriminologie?

In der Kriminologie ist Opfer definiert als die geschädigte Person im Verlaufe eines Verbrechens. Ein Opfer wird in seinen Rechten verletzt. Die Verletzung kann verschiedenster Art sein. So kann es eine körperliche Verletzung sein, will heißen eine Körperverletzung oder ein Mord.

Welche Rechte haben Betroffene von Straftaten?

Die meisten Betroffenen möchten, dass die Verursacher gestoppt und zur Verantwortung gezogen werden und der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird. Betroffene von Straftaten haben zahlreiche Rechte, die dabei helfen sollen, die Belastungen durch das Straf­ver­fah­ren abzumildern und erlittenes Unrecht wieder gut zu machen.

Was tun sie mit den Mitarbeitern der Opferhilfe?

Sprechen Sie mit den Mitarbeitern der Opferhilfe über die häusliche Gewalt, der Sie ausgesetzt sind. Es kann jeden treffen. Und für jeden, der bestohlen, beraubt oder „abgezogen“ wurde, der Prügel einstecken, Mobbing, Misshandlungen oder gar häusliche Gewalt oder eine Vergewaltigung ertragen musste, ist dies verstörend.

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