Wie sollte man ein zinsloses Darlehen vergeben?

Wie sollte man ein zinsloses Darlehen vergeben?

Wer ein zinsloses Darlehen vergeben möchte, sollte auf eine mögliche Steuerfalle achten: Da keine Zinszahlungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart werden, können die Steuerbehörden nicht zu Unrecht eine Schenkung vermuten.

Wie kann man ein Darlehen per Vertrag zurückzahlen?

Nachträglich lässt sich so im Streitfall besser nachweisen, dass das Geld nicht geschenkt worden ist und der Darlehensnehmer den offenen Betrag tatsächlich noch schuldet. Bei einem zinslosen Darlehen per Vertrag kann der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung das Darlehen zurückzahlen. Er kann das jederzeit machen.

Wie kennen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer?

Meist kennen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer so gut, dass der Aspekt der unmittelbaren und schnellen Hilfe im Vordergrund steht. Dennoch vergeben private Darlehensgeber bei größeren Geldbeträgen oft auch aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen das zinslose Darlehen auf Basis eines schriftlichen Vertrags.

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Wie schützt das Darlehen vor der Versteuerung?

Andererseits schützt ein Darlehenszins nicht immer vor der Versteuerung: Ist der Zins zu niedrig angesetzt, werden die Steuerbehörden das beanstanden. Diese werden in jedem Fall den gewährten Zinssatz mit banküblichen, aktuellen Zinssätzen bei einem vergleichbaren Darlehen vergleichen.

Was ist das Entgelt für ein Darlehen?

Als Entgelt für das Darlehen werden nicht wie üblich Zinsen vereinbart, sondern ein bestimmter Anteil am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens. Bei dieser Form des Darlehens liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf der Gewinnbeteiligung, wobei jedoch trotzdem Zinsen vereinbart werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Krediten?

Der wesentliche Unterschied zwischen Darlehen und Krediten ist, dass ein Darlehensvertrag erst bei Ausbezahlung des Geldes gültig ist. Beim Kredit ist der Vertrag mit der Unterzeichnung gültig, es besteht also sofort ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer, obwohl noch kein Geld ausbezahlt wurde.