Wie soll der Verteidiger die Waffengleichheit herstellen?
Der Verteidiger soll die Waffengleichheit zwischen den staatlichen Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten, der für gewöhnlich die strafprozessualen Möglichkeiten nicht kennt, herstellen. Nach h.M. ist der Verteidiger jedoch nicht – wie z.B. im Zivilrecht – der Vertreter, sondern der Beistand des Beschuldigten.
Warum ist der Wahlverteidiger unabhängig vom Beschuldigten?
Der Wahlverteidiger ist aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB) mit dem Beschuldigten verbunden. Er ist gleichwohl aufgrund seiner o.g. Stellung von dem Beschuldigten unabhängig. Das bedeutet, dass er auch gegen den Willen des Beschuldigten Beweisanträge stellen kann bzw. auf Freispruch plädieren darf.
Wie ist der Verteidiger verpflichtet zur Wahrheit?
Als Organ der Rechtspflege ist der Verteidiger grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet. Auf der anderen Seite ergibt sich aus § 203 StGB eine Verschwiegenheitspflicht, die dazu führt, dass der Verteidiger belastende Umstände nicht ohne Zustimmung seines Mandanten offenbaren darf.
Wie ist ein Verteidiger von der Mitwirkung zuschließen?
Ein Verteidiger ist in bestimmten Fällen (z.B. bei dringendem Verdacht einer Tatbeteiligung, einer Begünstigung oder eines Missbrauchs des Verkehrs mit dem inhaftierten Beschuldigten) von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen.
Was macht der Pflichtverteidiger geltend?
Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend. Die Gebühren der Pflichtverteidigung sind grundsätzlich niedriger als die eines Wahlverteidigers. Allerdings kann in bestimmten Fällen, in denen ein Verfahren besonders umfangreich oder schwierig ist, eine höhere Gebühr festgesetzt werden.
Wann muss der Pflichtverteidiger bestellt werden?
Dies ist der Zeitpunkt, zu dem ihm die Anklageschrift zugestellt wird und das sogenannte Zwischenverfahren beginnt. Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, muss der Pflichtverteidiger sofort bestellt werden.
Kann der Verteidiger die wahlverteidigung kündigen?
Übt der Verteidiger bei der Wahlverteidigung gegen den Willen des Beschuldigten seine Rechte aus, so besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Da es sich um einen Vertrag mit besonderer Vertrauensstellung gem. § 627 BGB handelt, ist eine Kündigung jederzeit und ohne Grund möglich.
Was ist der Normalfall von Verteidiger und Mandant?
Der vom Gesetz angenommene Normalfall ist die Auswahl des Verteidigers durch den Beschuldigten. Zwischen Verteidiger und Mandant wird in diesen Fällen ein Vertrag geschlossen, der regelmäßig ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag ist und auf den weitgehend die Regeln des Dienstvertragsrechts Anwendung findet.