Wie sinnvoll ist eine wertgarantie?

Wie sinnvoll ist eine wertgarantie?

Versicherungsgesellschaften wie Wertgarantie versprechen ihren Kunden langfristige Sicherheit. Der Abschluss einer verlängerten Garantie ist im Verhältnis zum Gerätepreis oft teuer erkauft und lohnt sich daher nur in Ausnahmefällen.

Kann man eine Garantieverlängerung?

Der Verbraucher muss sich dann im Garantiefall aber an das Versicherungsunternehmen wenden. Ist dagegen der Händler selbst der Garantiegeber, haftet er im Garantiefall. Der Verbraucher wendet sich dann also direkt an den Händler. Eine Garantieverlängerung ist theoretisch auch noch nach dem Kauf möglich.

Was ist mein Wertgarantie?

Über WERTGARANTIE Wir übernehmen die Reparaturkosten, wenn etwas kaputt geht oder beteiligen uns am Neukauf, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Mit unseren Versicherungen sichern Sie Ihre TV-Geräte, Smartphones, Fahrräder und vieles mehr ab.

Welche Angaben muss die Garantie enthalten?

Außerdem muss sie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Der Verbraucher kann zudem verlangen,…

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Was ist die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung?

Die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung (seit der Schuldrechtsreform: Sachmängelhaftung) sind inhaltlich keine identischen Begriffe. Gleichwohl werden sie oft gleichgestellt oder verwechselt.

Wie kann der Verkäufer eine Garantie übernehmen?

Der Verkäufer einer Sache kann eine Garantie übernehmen, hierfür schließen der Verkäufer und Käufer einen Garantievertrag. Dieser besteht unabhängig bzw. zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Aufgrund des Garantievertrags hat der Käufer dann bestimmte Garantiesprüche, die im Vertrag festgelegt worden sind.

Was ist eine Garantie für einen Autohändler?

Autohändler übernehmen oft für eine bestimmte Garantiezeit eine zusätzliche Garantie. Als „Garantie“ wird ein selbständiger schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet (auch „Garantievertrag“ genannt), durch den eine Person (= Garant) die Haftung für einen Schaden übernimmt, welcher aus einem Rechtsverhältnis mit eiem Dritten entstehen kann.