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Wie sind ihre Rechte im Krankenhaus geregelt?
Februar 2013 sind Ihre Rechte als Patient durch das Patientenrechtegesetz klar geregelt. Hier werden zehn wichtige Punkte rund um den Klinikaufenthalt benannt. Egal ob Kassenpatient oder Privatpatient, Sie dürfen selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen.
Wie viel zahlen Krankenhausaufenthalte in einem Jahr?
Wenn Sie in einem Jahr mehrmals in eindeepem Krankenhaus oder verschiedenen Kliniken waren, werden die Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Sie zahlen pro Jahr also maximal 280 Euro.
Wer darf seine Reha-Einrichtung selbst aussuchen?
Jeder Patient darf seine Reha-Einrichtung selbst aussuchen und muss sich nicht nach einer Klinik-Liste der Krankenkasse orientieren (SGB § 40).
Wer kennt die Wünsche und Ängste von Patienten?
Niemand kennt die Wünsche, Ängste und kleinen Macken von Patienten so gut wie sie. Hier verraten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ihre Geheimnisse Sie verordnen keine Medikamente und führen kein Skalpell. Dafür kümmern Krankenpfleger sich hautnah um die Patienten. Rund um die Uhr.
Was soll mit dem Krankengeld ersetzt werden?
Mit dem Krankengeld soll im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit das ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzt werden (§ 44 SGB V Krankengeld). Versicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld für maximal 78 Wochen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Regelentgelts.
Wie erhalten sie eine ärztliche Zweitmeinung?
Hier lesen Sie mehr darüber, wie Sie eine qualifizierte, ärztliche Zweitmeinung erhalten. Wenn Sie sich für ein Krankenhaus entschieden haben, zahlen Sie als Kassenpatient ab Beginn der Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage (§ 61 SGB V Zuzahlungen).