Wie sieht eine Geldstrafe aus?

Wie sieht eine Geldstrafe aus?

Die Geldstrafe besteht aus zwei Elementen: die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des Tagessatzes. „Sie werden zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Ein Tagessatz wird auf 30 € festgesetzt. “ In diesem Beispiel liegt die Anzahl der Tagessätze bei 60; die Höhe der Tagessätze bei 30,00 €.

Wie wird der Tagessatz?

Die Höhe liegt zwischen 1 Euro und 30.000 Euro. In § 43 StGB ist die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Die Tagessätze werden zumeist bei 1 von 30 (1/30 oder 3,33 \%) des Nettomonatseinkommens angesetzt.

Wie wird die Geldstrafe verhängt?

Die Geldstrafe wird zwar durch ein Gericht verhängt. Eingetrieben wird die Geldstrafe jedoch durch die Staatsanwaltschaft. Von dieser werden Sie ein Schreiben erhalten, in dem auch die Kontodaten angegeben sind, auf das Sie die Geldstrafe überweisen müssen.

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Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden?

Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe eine Möglichkeit. Wie eine Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe hier durch Inhaftierung abgegolten. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Haft. Dem Betroffenen ist es jedoch freigestellt, durch die finanzielle Tilgung der Geldstrafe die Inhaftierung sofort zu beenden.

Kann eine Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Quasi zur Bewährung ausgesetzt werden kann eine Geldstrafe durch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Dies ist jedoch nur bei Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen möglich. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Betroffene als vorbestraft. Es folgt somit auch ein Eintrag ins Führungszeugnis.

Ist die Geldstrafe nicht mehr aus der Welt zu schaffen?

Gelingt dies nicht, sind der Strafbefehl oder das gerichtliche Urteil nicht mehr aus der Welt zu schaffen und Sie müssen die festgesetzte Geldstrafe bezahlen. Die Geldstrafe ist eine Strafe, mit der Gerichte Straftaten ahnden.