Wie schreibt man einen Antrag auf Namensanderung?

Wie schreibt man einen Antrag auf Namensänderung?

Im Grunde genommen müssen Sie den Namensänderung Antrag nicht selbst formulieren. Generell bieten die Standesämter einen Vordruck an, den Sie nur noch ausfüllen müssen….In der Regel handelt es sich um:

  1. Meldebescheinigung oder Personalausweis.
  2. Geburtsurkunde.
  3. eventuell psychologisches Gutachten oder Führungszeugnis.

Kann man sich umbenennen?

Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.

Welche Unterlagen braucht man zur Namensänderung?

Das sind: ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass) eine aktuelle Aufenthalts-/Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes. eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde des Antragsstellers sowie aller Personen, bei denen ein Namenswechsel durchgeführt werden soll.

Kann ein Geburtsname geändert werden?

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt? Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt. Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

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Was ist für die Änderung der Geburtsurkunde notwendig?

Für die Änderung der Geburtsurkunde ist ein Notar sowie das Familiengericht notwendig. Der Notar trägt den Änderungswunsch des Nachnamen des Kindes dem Familiengericht vor, wenn zunächst die leibliche Mutter damit einverstanden ist.

Was ist eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, welches nicht so einfach geändert werden kann. Auf diesem Dokument sind alle wichtigen Daten des Kindes gespeichert, welche zur Zeit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt bekannt waren. Diese zu ändern ist nur in einigen wenigen Fällen möglich.

Ist der Nachname und der Geburtsname gleich?

Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Kann ein Minderjähriger einen Vornamen ändern?

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Möchte ein Minderjähriger einen anderen Vornamen, so müssen die Sorgeberechtigten oder der Vormund die Namensänderung für den Namen beantragen. Nach erfolgreicher Änderung des Vornamens muss dieser auf allen wichtigen Dokumenten ebenfalls geändert werden. Dies betrifft nicht nur den Personalausweis und die Geburtsurkunde.