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Wie schreibt man eine Aussage für die Polizei?
Wenn Sie als Zeuge von einer Behörde angeschrieben werden mit der Bitte eine Zeugenaussage zu schreiben, machen Sie sich keine Gedanken, es ist einfacher als Sie glauben. Zuerst muss natürlich die Anschrift der Behörde sowie das Datum auf den Zeugenbogen. Dann sollte Ihr Absender darunter geschrieben werden.
Was passiert wenn ich als Zeuge nicht bei der Polizei erscheine?
Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie, durch Beamte der Polizei vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie der Ladung der Staatsanwaltschaft stets folgen.
Wie verhalte ich mich als Zeuge bei der Polizei?
Als Zeuge müssen Sie stets (wahrheitsgemäße) Angaben zur Sache machen, es sei denn, es steht Ihnen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht zu, dann müssen Sie keine Angaben machen. Das Zeugnisverweigerungsrecht in Strafsachen ist in den §§ 52 ff. der Strafprozessordnung (=StPO) geregelt.
Welche Gründe gibt es für Zeugenaussage?
Nun gibt es gute Gründe dafür, sich als Zeuge den Fragen der Ermittler zu stellen. Zum Beispiel, weil man als vorbildlicher Bürger den Beamten bei der Arbeit behilflich sein möchte. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es ist aber immer ein gewisses Prickeln dabei, wenn man eine Zeugenaussage zu machen hat.
Wie sitzen die Zeugen bei der Zeugen- und Prozessbegleitung?
Bei der Zeugen- und Prozessbegleitung sitzen die Zeugenbegleitpersonen meist direkt neben den Zeuginnen und Zeugen. Die Begleitperson darf die Zeugenaussage in keiner Weise beeinflussen. Diese gesetzliche Vorgabe ist ein Grund, weshalb die Zeugen- und Prozessbegleitungen nicht über den Inhalt der Zeugenaussage sprechen.
Wie werden die Zeuginnen und Zeugen informiert?
Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert.
Was ist eine falsche Zeugenaussage?
Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.