Wie rechnet die Zahnzusatzversicherung ab?

Wie rechnet die Zahnzusatzversicherung ab?

Im Markt üblich ist die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung von 50 bis 100 Prozent. Am weitesten verbreitet ist, dass 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen werden. Auf diese Restkosten erstattet die Zahnzusatzversicherung dann den festgelegten Prozentsatz in Höhe von 50 bis 100 Prozent je nach Tarif.

Was heißt Verdoppelung GKV?

Mit dem Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz der ERGO Krankenversicherung AG verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für die Regelversorgung bei Zahnersatz bis zu 100 \% der Zahnarztrechnung. Damit wird Ihre Zuzahlung bei Maßnahmen zum Zahnersatz wie Kronen oder Brücken deutlich geringer.

Ist eine pauschale Gebühr für die Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen?

Unzulässig ist es hingegen, eine pauschale Gebühr für die bloße Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen (Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 26.01.2012). Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss aber nicht in jedem Fall gezahlt werden.

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Was ist die Gebühr für eine Einkommensteuererklärung?

Für die Anfertigung einer Einkommen­steuer­erklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte erhält der Steuer­berater 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Die Mittel­gebühr liegt somit bei 3,5/10. Gegen­stands­wert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8.000 Euro (siehe dazu § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).

Was ist die Gebühr für die Aufstellung eines Jahresabschlusses?

Für die Aufstellung eines Jahres­abschlusses (Bilanz und GUV) beträgt die Gebühr 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Die Mittel­gebühr liegt bei 25/10. Gegen­stands­wert ist das Mittel zwischen der berichtigten Bilanz­summe und der betrieblichen Jahres­leistung ( § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StBVV ).

Was sind die Gebühren für die Steuererklärungen?

Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten Steuererklärungen. (GGW sind 10 \% der Summe aus dem Gesamtbetrag der Entgelte und der Entgelte, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, jedoch mindestens € 650,00.)

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