Wie reagiere ich auf Abmahnung vom Vermieter?

Wie reagiere ich auf Abmahnung vom Vermieter?

Erst in einer Räumungsklage müsste der Vermieter vor Gericht Ihre gerügten Vertragsverletzungen beweisen. Dennoch sollten unberechtigte Abmahnungen schriftlich zurückgewiesen werden, um dem Vermieter zu zeigen, dass Sie sich gegen eine beabsichtigte Kündigung zur Wehr setzen werden.

Was kann ich tun wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht?

Weigert sich ein Mieter also, die Wohnung trotz rechtskräftiger fristloser Kündigung zu räumen und enthält dem Vermieter somit das Mietobjekt vor, kann der Mieter unter Umständen nicht nur zur Zwangsräumung veranlasst werden, sondern auch zur Zahlung einer Nutzungsausfallsentschädigung verpflichtet werden.

Was ist wenn der Mieter nicht pünktlich auszieht?

Kommt der Mieter seiner Rückgabepflicht nicht nach, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Nutzungsentschädigung kann höher sein, als die bis dato gezahlte Miete – sie kann u.U. die Höhe einer Neuvermietungsmiete haben.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung Vermieter?

Insbesondere, wenn der Vermieter im Abmahnungsschreiben mit Kündigung droht, kann bei erneutem Fehlverhalten tatsächlich eine fristlose Kündigung folgen. Einer fristlosen Kündigung muss nämlich in der Regel mindestens eine Abmahnung vorausgehen.

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Was passiert bei dringenden Anliegen von Mietern?

Manchmal passiert es, dass Hausverwaltung oder Vermieter bei dringenden Anliegen von Mietern auf mehrfache Versuche hin nicht reagieren – sei es per Post, Telefon oder E-Mail. myHOMEBOOK hat beim Mieterverein nachgefragt, wie man sich in diesem Fall verhalten sollte – und ob sogar eine Mietminderung möglich ist.

Was sind die Gründe für eine Mietminderung?

Die Gründe dafür, eine Mietminderung zu beantragen, sind vielfältig. Was Sie beachten sollten, ist, dass der Mangel oder Schaden nicht zumutbar ist und gegen die vertragliche Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sprechen. Der Mangel muss erheblich sein.

Ist die Mieterhöhung gültig?

Ja. Hat Ihr Vermieter die Mieterhöhung nur mündlich im Hausflur oder etwa am Telefon ausgesprochen, ist sie nicht gültig. Eine Erhöhung muss immer an alle Mieter adressiert sein, die von der Erhöhung betroffen sind und den Mietvertrag unterschrieben haben, also zum Beispiel an beide Eheleute oder an alle Bewohner einer Wohngemeinschaft.

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Kann der Mieter der Erhöhung nicht zustimmen?

Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht zu, muss er innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Versäumt er dies, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, wenn der Mieter nach Ablauf der Bedenkzeit die höhere Miete nicht zahlt.