Inhaltsverzeichnis
Wie prüft man einen Anspruch?
Der einzelne Anspruch wird wie folgt geprüft: Anspruch entstanden: Der gesetzliche Tatbestand muss erfüllt sein. Anspruch nicht untergegangen: Dem Anspruch darf keine rechtsvernichtende Einwendung entgegenstehen, z.B. § 362 und 275 Abs. 1 BGB.
Was prüft man unter Anspruch durchsetzbar?
Anspruch durchsetzbar / Einreden Ein Anspruch ist dann durchsetzbar, wenn dem keine Einreden (sog. rechtshemmende Einwendungen) entgegenstehen. Gemeint sind insbesondere solche Einreden, die ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR) begründen (z.B.: §§ 273, 320 BGB).
Was ist die Grundregel für gegenseitige Verträge?
Die Grundregel für gegenseitige Verträge ist in § 103 InsO enthalten. Danach bleibt es dem Insolvenzverwalter überlassen, ob er einen noch nicht oder nicht vollständig erfüllten gegenseitigen (synallagmatischen) Vertrag erfüllen will oder nicht.
Was ist Risiko bei der Durchführung von Verträgen?
Verträge sind damit nicht nur ein einfaches Gestaltungsmittel, sondern auch die klassische Form zur Steuerung und Verteilung von Risiken. Ein typisches Risiko bei der Durchführung eines Vertrags ist, dass es über einen bestimmten oder mehrere Punkte zum Streit zwischen den Vertragsparteien kommt.
Ist ein gegenseitiger Vertrag vorteilhaft?
1. Ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des § 103 InsO liegt immer dann vor, wenn beide Seiten ihre Leistungen noch nicht vollständig ausgetauscht haben. Der Verwalter muss das Wahlrecht so ausüben, dass es für die Masse vorteilhaft ist. HK-InsO Marotzke § 103 Rn.
Was ist der große Fehler beim Vertragsabschluss?
Der erste große Fehler beim Vertragsabschluss besteht bereits darin, dass die Bedeutung des Vertrags als zentraler Rechtsgrundlage unterschätzt wird. Auch wenn es in Deutschland zahlreiche geltende Gesetze und Rechtsvorschriften gibt, regelt die meisten Rechte und Pflichten primär nicht das Gesetz, sondern vielmehr ein Vertrag.