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Wie oft kann man vor Gericht in Revision gehen?
Diese entspricht grundsätzlich der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Einziger Unterschied: Sie findet vor dem Landgericht statt. Wie oft kann man eine Berufung einlegen? Gegen ein Urteil lässt sich grundsätzlich nur einmal Berufung eingehen.
Bei welchem Gericht Revision einlegen?
Die Revision als Rechtsmittel kann im Strafrecht gegen Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts eingelegt werden. Bei Urteilen gegen das Amtsgericht besteht die Wahlmöglichkeit der Berufung zum Landgericht oder aber der unmittelbaren Revision zum Oberlandesgericht (sogenannte „Sprungrevision“).
Wie lange muss ein Einspruch eingelegt werden?
Wichtig ist, dass man die Einspruchsfrist einhält, die in der Regel 2 Wochen beträgt. Im Zweifel sollte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ein Einspruch kann insbesondere gegen die folgenden Entscheidungen erhoben werden: Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Entscheidungen, gegen die Einspruch eingelegt werden kann. Das sog.
Wie lange muss der Widerspruch eingelegt werden?
Damit der Widerspruch berücksichtigt werden kann, muss er fristgerecht eingelegt werden. Welche Frist eingehalten werden muss, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Bei Verwaltungsakten beläuft sich die Frist aber meistens auf einen Monat. Der Betroffene hat also einen Monat lang Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen.
Wie kann der Widerspruch bei der Behörde eingelegt werden?
Meistens muss der Widerspruch bei der Stelle eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Es kann aber auch sein, dass der Widerspruch an eine andere Stelle geschickt werden muss. Oder dass die Behörde eine andere Anschrift für Schreiben wie Widersprüche verwendet. Der zuständige Ansprechpartner samt Adresse steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Kann ich die Abschlussprüfung zweimal wiederholen?
Jeder Auszubildende darf die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Hier kommt es darauf an, wie viele Prüfungsbestandteile nicht bestanden wurden. Denn bevor eine komplette Wiederholung der Prüfung ansteht, kann der Auszubildende eine Ergänzungsprüfung beantragen.