Wie oft kann man gegen ein Urteil Berufung einlegen?
Gegen ein Urteil lässt sich grundsätzlich nur einmal Berufung eingehen. Das hat zwei Gründe: 1. Es ist nur möglich, gegen ein erstinstanzliches Urteil vom Amtsgericht Berufung einlegen.
Kann man immer Revision einlegen?
Revision kann man immer wieder dann einlegen, wenn man Bedenken hat, dass es einen Verfahrensfehler gab. Man geht also davon aus, dass das Recht nicht korrekt angewendet wurde. Im Gegensatz zur Berufung werden hier keine Beweise erhoben.
Warum muss das Arbeitsgericht die Berufung zulassen?
Liegen die in § 64 Abs. 3 ArbGG genannten Zulassungsgründe vor, muss das Arbeitsgericht die Berufung zulassen. Es hat keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum. Das LAG ist an die Zulassung der Berufung gebunden, es sei denn, das Arbeitsgericht lässt die Berufung gegen ein Urteil zu, gegen das die Berufung unstatthaft ist.
Ist die Zulassung der Berufung unanfechtbar?
Das LAG ist an die Zulassung der Berufung gebunden, es sei denn, das Arbeitsgericht lässt die Berufung gegen ein Urteil zu, gegen das die Berufung unstatthaft ist. Die Nichtzulassung der Berufung durch das Arbeitsgericht ist unanfechtbar. § 72a ArbGG ist nicht entsprechend anzuwenden.
Wie kann die Berufung eingelegt werden?
Die Berufung kann nur eingelegt werden, wenn die Berufung im Urteil zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt, in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, oder
Ist die Begründetheit der Berufung zulässig?
Begründetheit der Berufung Ist die Berufung zulässig, muss das Gericht prüfen, ob sie auch begründet ist. Im Rahmen der Begründetheit der Berufung werden die Zulässigkeit und die Begründetheit der erstinstanzlich erhobenen Klage geprüft. Das Gericht ist allerdings an den Umfang der Berufungsanträge gebunden (§ 528 ZPO).