Wie nimmt eine Zwangsversteigerung in der Insolvenz Teil?
Zwangsversteigerung in der Insolvenz. Gemäß S 40 Insolvenzordnung nehmen familienrechtliche Unterhaltsansprüche, soweit sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, an dem Insolvenzverfahren nicht teil. Sie können unabhängig vom Insolvenzverfahren eingeklagt werden. Es handelt sich um eine insolvenzfreie Forderung.
Ist die Zwangsvollstreckung bei laufender Insolvenz zulässig?
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Insolvenzgläubiger dürfen also keine Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei laufender Insolvenz durchführen.
Kann der Insolvenzverwalter die Immobilie freihändig verwerten?
Auch während des Zwangsversteigerungsverfahrens kann der Insolvenzverwalter die Immobilie (nur mit Zustimmung der grundpfandrechtsgläubiger) freihändig verwerten, was aus der Erfahrung meist zu einem höheren Erlös führt als bei einer Verwertung über die Zwangsversteigerung, was aber nicht zwingend ist.
Ist Das Zwangsversteigerungsrecht ein spezielles Rechtsgebiet?
Das ist nicht häufig der Fall, da das Zwangsversteigerungsrecht und erst recht das Teilungsversteigerungsrecht ein sehr abgelegenes, spezielles Rechtsgebiet ist. Fragen Sie ruhig den Anwalt Ihrer Wahl, ob er sich wirklich auf diesen Gebieten auskennt.
Wie kann ich eine Zwangsversteigerung verhindern?
Eine Zwangsversteigerung verhindern ist nicht unmöglich. Schuldner sollten in finanziellen Notlagen allerdings schnell handeln und Gegenmaßnahmen einleiten, da sie nach einer Zwangsversteigerung finanziell meist schlecht aussehen. Oft sind nach Verlust des Hauses nicht einmal alle Schulden gedeckt.
Warum hat der Insolvenzverwalter die Wohnung vermietet?
Möglicherweise hat der Insolvenzverwalter die Wohnung und das Büro an Ihren Mann vermietet und vereinnahmet die Miete zur Insolvenzmasse, da bislang keine Beschlagnahme der Immobilie durch die Grundpfandrechtsgläubiger vorliegt.