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Wie muss man den Besitz der Waffe anzeigen?
Erbe muss Besitz der Waffe bei den Behörden anzeigen Wer beim Tod eines Waffenbesitzers erlaubnispflichtige Waffen oder Munition im Nachlass in Besitz nimmt, hat dies nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzuzeigen.
Ist die geerbte Waffe unbrauchbar?
1 Wenn scharfe Waffen im Nachlass sind, muss man dies bei den Behörden anzeigen 2 Waffe muss gegebenenfalls unbrauchbar gemacht werden 3 Erbe kann die geerbte Waffe auch an einen Dritten veräußern
Warum sollten sie gegen ihren Anwalt Vorgehen?
Dann sollten Sie gegen Ihren Anwalt vorgehen. Denn Ihr Anwalt macht nichts: Er muss Fristen beachten und einhalten – zum Beispiel muss er an die Verjährungsfrist denken und diese „Deadline“ korrekt berechnen. Sie selbst müssen sich auf Ihren Anwalt verlassen können. Im Falle eines Fristversäumnisses liegt ein folgenschwerer Fehler vor.
Wie darf der Inhaber einer Waffe eine Waffe ausleihen?
Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte darf lediglich vorübergehend, höchstens für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck eine Waffe ausleihen.
Was ist die Erlaubnis zum Besitz der Waffe?
Soweit der Erbe der Behörde als zuverlässig und persönlich geeignet erscheint, erhält der Erbe die Erlaubnis zum Besitz der Waffe. Wer die Waffenbesitzkarte nicht binnen der Monatsfrist beantragt, begeht wiederum eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
Wie kann man eine geerbte Waffe verkaufen?
Verkauf der Waffe als Alternative für den Erben Wenn man sich die Kosten für die Unbrauchbarmachung der Waffe sparen will, kann man die geerbte Waffe auch verkaufen. Hier sollte man nur zwingend darauf achten, dass der Käufer der Waffe in Besitz einer entsprechenden Waffenhandelserlaubnis ist oder Waffen des fraglichen Typs besitzen darf.
Wie lang ist die Ausstellung einer Waffe zu beantragen?
Nach § 20 Abs. 1 WaffG hat der Erbe, der die Waffe behalten will, bei der zuständigen Behörde binnen einen Monats nach der ausdrücklichen Annahme der Erbschaft bzw. binnen einen Monats nach dem Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist bei der Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Warum dürfen sie die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abholen?
Aber ACHTUNG! Erben ohne WBK dürfen die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abgeben, da Sie ohne WBK nicht zum Transport der Waffen berechtigt sind. Die Polizei muss informiert werden und die Waffen abholen
Ist der Erbe also eine Waffe oder eine Munition?
Findet der Erbe also eine Waffe oder auch nur Munition im Nachlass, so gilt folgendes: Wer beim Tod eines Waffenbesitzers erlaubnispflichtige Waffen oder Munition im Nachlass in Besitz nimmt, hat dies nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzuzeigen.
Kann eine solche Waffe geahndet werden?
Besitzen Minderjährige eine solche Waffe, kann dies durchaus auch Folgen gemäß dem Jugendstrafrecht haben. In vielen Fällen wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei schweren Verstößen, können Sozialstunden und eine Geldstrafe drohen. Unerlaubter Waffenbesitz kann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden.