Wie muss ein Feiertag bezahlt werden?

Wie muss ein Feiertag bezahlt werden?

Laut Gesetz ist vorgesehen: Fällt Arbeit durch einen gesetzlichen Feiertag aus, darf das keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Arbeitgeber müssen also an diesen Tagen das Gehalt zahlen, das ihre Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG).

Wann bekommt man die Feiertage nicht bezahlt?

Keinen Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag hat, wer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen ist. Im § 2 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu: Der Lohnfortzahlungsanspruch besteht nur für gesetzliche Feiertage.

Welche Feiertagsregelung gilt?

Antwort: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen.

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Warum müssen Arbeitnehmer an Feiertagen voll bezahlt werden?

Im Grunde genommen ja, denn Feiertage müssen den Arbeitnehmern voll bezahlt werden, auch wenn sie an diesen Tagen keine Leistung erbringen. Das wurmt Arbeitgeber natürlich, weshalb sie sich häufig damit heraus reden wollen, dass sie auf Stundenlohnbasis abrechnen. Und da an Feiertagen nun einmal keine Stunden geleistet werden,

Was ist der Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage?

Der Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage aus § 2 Abs. 1 EFZG darf nicht unterlaufen oder ausgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag kann deshalb nicht so gestaltet werden, dass Feiertage von Vornherein nicht als Arbeitstage anerkannt werden.

Kann ich ein Entgelt an Feiertagen fordern?

Zudem können Sie kein Entgelt fordern, wenn Sie unentschuldigt einen Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag fehlen. Ein Feiertag wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt. Im Arbeitsvertrag darf der gesetzliche Entgeltanspruch an Feiertagen nicht abgesprochen werden.

Was ist mit den Feiertagen nicht gleichgestellt?

Bei den den Sonntagen nicht gleichgestellten Feiertagen, die auf einen normalen Werktag fallen, kann hingegen vertraglich vereinbart werden, dass diese Zeit vor oder nachgeholt werden muss oder unbezahlt ist (vgl. Art. 11 ArG ).

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