Wie muss die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgen?

Wie muss die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgen?

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister muss in elektronischer und notariell beglaubigter Form erfolgen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar, der dann die notwendigen Formalitäten übernimmt und Ihnen bei der Formulierung des Eintragungsantrags für das Partnerschaftsregister hilft.

Ist der Zusatz „Partnerschaft“ verpflichtend?

Darüber hinaus ist der Zusatz „Partner“ bzw. „Partnerschaft“ verpflichtend. Auch die Berufsbezeichnung gehört zur korrekten Bezeichnung der Partnerschaft. Die Partnerschaftsgemeinschaft ist von der Gewerbesteuer befreit. Bezüglich der Buchführung ist eine reguläre Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.

Wie ist die Anmeldung in das Partnerschaftsregister vorzunehmen?

Die Anmeldung in das Partnerschaftsregister ist von allen Partnern gemeinsam vorzunehmen. Auch Veränderungen oder das Auflösen der Partnerschaft müssen dem Partnerschaftsregister gemeldet werden.

Was ist in einer Partnerschaft regelungsfähig?

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Vieles ist in einer Partnerschaft regelungsfähig – nicht alles ist jedoch regelungsbedürftig. Nach reiflicher und tiefgehender Überlegung des Einzelnen, sollten daher zunächst in einem offenen und vertrauensvollen Dialog die in der Beziehung gemeinsam bestehenden Wünsche und Vorstellungen ermittelt und besprochen werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Partnerschaft?

Voraussetzungen für eine Partnerschaft und somit für die Eintragung in das Partnerschaftsregister sind, dass die Freien Berufe von den Partnern aktiv ausgeübt werden und dass es sich bei den Partnern um natürlich Personen handelt, die einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Welche Unterlagen müssen bei der Eintragung in das Handelsregister beigefügt werden?

Der Anmeldung einer GmbH bzw. UG zur Eintragung in das Handelsregister müssen folgende Unterlagen beigefügt sein: eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen…