Wie muss der Vermieter die Kaution behandeln?

Wie muss der Vermieter die Kaution behandeln?

Der Vermieter darf Deine Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.

Wie wird ein Mietkautionskonto aufgelöst?

Der richtige Weg um das Konto zu kündigen, ist ein Schreiben an die Bank, in dem erklärt wird, dass das Konto aufgelöst werden soll. Notwendig sind dafür aber auch die Vorlage des Sparbuches und die Verpfändungserklärung. Eine gute Alternative zum Mietkautionskonto ist das Mietkaution-Plus-Konto.

Welche Art von Kautionen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kautionen. Die häufigste Variante ist der Barkredit. Mietern ist zu empfehlen, sich die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Die einfachste Form ist das Losungswort-Sparbuch, bei dem nur der Mieter und der Vermieter das Losungswort kennen. Sie kann auch in Form einer Bankgarantie erfolgen.

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Welche Gründe sind bei der Kaution zu beachten?

Ein besserer Job in einer anderen Stadt oder ein Wohnungswechsel auf Wunsch des Jobcenters sind die häufigsten Gründe. Während die übrigen Umzugskosten meist vom Amt übernommen werden, gibt es bei der Kaution einige Besonderheiten zu beachten.

Ist eine Kaution angemessen oder nicht?

Ob eine Kaution angemessen ist oder nicht, lässt sich demnach nur im Einzelfall prüfen. Fest steht: Die Höhe der Kaution darf in keinem unangemessenen Verhältnis zum Sicherstellungsinteresse des Vermieters stehen.

Wie zahlt man eine Kaution zugleich?

In der Regel zahlt man die Kaution zugleich mit Zahlung der ersten Miete zu Beginn des ersten Monats des Mietverhältnisses. Es gibt kein Gesetz, wonach der Mieter verpflichtet ist eine Kaution zu zahlen.