Wie melde ich meine Forderung beim Insolvenzverwalter an?

Wie melde ich meine Forderung beim Insolvenzverwalter an?

Die Anmeldung hat schriftlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Das Insolvenzgericht schickt hierfür in der Regel ein Formblatt mit dem Eröffnungsbeschluss mit oder Sie erhalten für Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein entsprechendes Formular vom Insolvenzverwalter.

Was passiert mit Forderungen im Insolvenzverfahren?

Wird die Forderung vom Verwalter bzw. Sachwalter anerkannt und bestreitet kein anderer Gläubiger oder der Schuldner selbst die Forderung, wird sie festgestellt und in die Insolvenztabelle aufgenommen. Sie nimmt dann am weiteren Verfahren teil. Der anmeldende Gläubiger erhält hierzu keine gesonderte Nachricht.

Was bedeutet für den Ausfall festgestellt?

Der Prüfvermerk „festgestellt für den Ausfall“ besagt, dass eine angemeldete Forderung vom Insolvenzverwalter prinzipiell anerkennt worden ist, Sie als Gläubiger der Forderung aber die Möglichkeit hätten, auf anderweitige Sicherungsrechte (z. B. Grundpfandrechte) zurückzugreifen.

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Was kann ich zur Insolvenztabelle anmelden?

Bei der Anmeldung ist der Grund der Forderung anzugeben, damit die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter sie überprüfen kann (z. B. Warenlieferung, Miete, Darlehen, Reparaturleistung, Ar- beitsentgelt, Wechsel, Schadenersatz).

Was zählen zu den Insolvenzforderungen?

Zu den Insolvenzforderungen zählen laut § 38 InsO begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits bestanden haben. Grundsätzlich steht es also laut Insolvenzrecht jedem Gläubiger, der einen solchen Anspruch nachweisen kann, zu, eine Insolvenzforderung zu stellen.

Kann der Gläubiger nachvollziehen warum eine Forderung bestritten wird?

Damit der Gläubiger nachvollziehen kann, warum eine Forderung (teilweise) bestritten wird, lässt der Insolvenzverwalter die Gründe im Auszug erkennen. Dies erlaubt es dem Gläubiger außerdem zu erkennen, ob und wie die Forderungsanmeldung nachgebessert werden kann, um anerkannt zu werden.

Welche Forderung muss der Insolvenzverwalter eintragen?

Der Insolvenzverwalter muss jede angemeldete Forderung in die Insolvenztabelle eintragen und dabei den Grund und die Höhe für den jeweiligen Anspruch angeben. § 177 InsO lässt übrigens auch eine nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung zu.

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Wie lässt sich eine nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung anordnen?

§ 177 InsO lässt übrigens auch eine nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung zu. Diese muss im Rahmen des Prüfungstermins geprüft werden. Allerdings kann das Gericht in diesem Falle auf Kosten des verspätet anmeldenden Gläubigers einen besonderen Prüfungstermin oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anordnen.