Wie lasse ich mir eine Kündigung bestätigen?
Dies ist ganz formlos mündlich möglich. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber auch schon im Kündigungsschreiben schriftlich um die Kündigungsbestätigung bitten. Ein einfacher Zweizeiler genügt: „Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des letzten Arbeitstags schriftlich zu bestätigen.
Kann schriftlich auch per Email sein?
Eindeutig ist das für gesetzliche Schriftformerfordernisse: E-Mails sind nicht schriftlich. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, ist die Erklärung nichtig und entfaltet damit keine Wirkung (§ 125 BGB). “ Zu der telekommunikativen Übermittlung wird neben dem Fax grundsätzlich auch die E-Mail gezählt.
Wie kann ich eine Kündigung kündigen?
1 Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. 2 Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. 3 Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt haben).
Kann man eine Bestätigung der Kündigung anfordern?
Bekommen Sie eine Bestätigung der Kündigung, können Sie sich nach anderen Vertragspartnern umsehen und diese Angelegenheit „vergessen“. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen hier auf dieser Seite bei allen Musterschreiben und Vorlagen eine Empfangsbestätigung anzufordern.
Was müssen sie beachten bei der Kündigung eines Vertrages?
Aus rechtlicher Sicht müssen Sie im Grunde nichts bei der Erstellung einer Bestätigung beachten. Denn diese wird vom Gesetzgeber bei der Kündigung eines Vertrages nicht vorgeschrieben und unterliegt damit auch keinen Formvorschriften. Wenn Sie die kündigende Vertragspartei sind, sollten Sie aber dennoch unbedingt eine Bestätigung fordern.
Wie kann ich eine Kündigung beweisen?
Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. Ein gutes (aber teureres) Hilfsmittel dafür ist es bei Briefen, ein Einwurfeinschreiben zu verschicken. Für E-Mails können Sie bei mancher Software zwar eine Empfangs- oder Lesebestätigung anfordern.