Wie lange zahlt man eine kautionsburgschaft?

Wie lange zahlt man eine kautionsbürgschaft?

Mieter können Ihre Miete mit der Kautionsbürgschaft also über viele Jahre hinterlegen. Denn die Mietkautionsversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr und zieht den Versicherungsbeitrag vom Konto des Mieters ein.

Wie läuft eine Kautionsversicherung ab?

Bei einer Kautionsversicherung meldet der Vermieter seine Forderungen dem Bürgen, also dem Versicherer, und wird von diesem ausgezahlt. Der Bürge fordert das Geld dann wiederum von Ihnen ein. Es handelt sich bei der Mietkautionsversicherung um eine Selbstschuldnerische Bürgschaft.

Wie oft kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Problemen?

Nicht selten kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Verzögerungen und Problemen. Im Normalfall sollte der Mieter nach Ablauf einiger Monate, wenn das Mietverhältnis beendet und er aus der Wohnung ausgezogen ist, seine Kautionszahlung inklusive Zinsen vom Vermieter zurück erhalten, nachdem das Mietverhältnis beendet ist.

Kann der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt werden?

Wenn der Vermieter die Kaution grundlos nicht zurückbezahlt, dann ist es notwendig, ein Verfahren zur Kautionsrückforderung bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht zu führen. Hilfreich ist es, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Anmietung und Auszug zu haben, damit keine Beweisschwierigkeiten über den Rückstellungszustand entstehen.

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Ist der Teil der Kaution nicht für die Nebenkosten benötigt?

Der Teil der Kaution der nicht für die Nebenkosten benötigt wird, ist bereits vorher an den Mieter zurückzuzahlen, siehe dann Fall 1 oder 2. Während sich Fall 2 (6 Monate) auf die reine Prüfung der Ansprüche bezieht, gibt es für tatsächliche verbleibende Forderungen aus dem Mietvertrag keine bestimmte Frist.

Ist ein teilweiser Einbehalt der Kaution zulässig?

Sollten jedoch aus den vorherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets Guthabensbeträge für den Mieter resultieren, ist ein teilweiser Einbehalt der Kaution nur dann zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg, Urteil vom 26.09.2003, Az: 43 b C 133/03).