Wie lange mussen Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Wie lange müssen Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Wie lange sollten Versicherungsunterlagen aufgehoben werden? Versicherungsunterlagen sollten grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahrt werden. Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein, also die Police, und der Antrag.

Wie lange bewahrt man Versicherungsunterlagen auf?

Die Dreijahresfrist ist ein guter Richtwert. Versicherungsunterlagen sollte jeder grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahren. Vor allem den Versicherungsschein, die sogenannte Versicherungspolice, und den Antrag sollten Verbraucher parat haben.

Wie lange darf man personenbezogene Daten speichern?

e) DSGVO einer der zentralen Grundsätze des Datenschutzrechts. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie dies für die verfolg- ten Zwecke erforderlich ist. Sobald die Daten nicht länger benö- tigt werden, sind sie zu löschen.

Wie funktioniert der Versicherungsschein mit der Versicherungspolice?

Mit dem Versicherungsschein können Versicherungsnehmer somit nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung besitzen. Die Funktion der Versicherungspolice geht jedoch noch über den reinen Nachweis hinaus. So werden in der Police alle Leistungen der Versicherung sowie die AGB des Versicherungsnehmers genau spezifiziert.

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Was ist eine Versicherungspolice?

Diese wird auch Versicherungsschein genannt, welcher den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung darstellt und alle wichtigen Vertragsinhalte zusammenfasst. Regelungen zur Versicherungspolice (also zum Versicherungsschein) an sich finden sich in § 3 VVG. Eine Legal definition besteht jedoch nicht.

Welche Regelungen gibt es in der Versicherungspolice?

AGB: Die Versicherungspolice enthält immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsfristen zu finden sind. Sonderregelungen: Gibt es gesonderte Regelungen, die über die herkömmlichen Leistungen des Vertrags hinausgehen, müssen diese ebenfalls in der Police erfasst werden.

Wie kann die Versicherungspolice ausgestaltet werden?

In Ausnahmefällen kann die Versicherungspolice aber auch als Order- oder echtes Inhaberpapier ausgestaltet werden, etwa in der in der Transport- und Seeversicherung. Dieser Weg erleichtert die Übertragung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vgl. dazu §§ 363, 784 HGB [Handelsgesetzbuch]).