Wie lange müssen lohnunterlagen aufbewahrt werden?
10 Jahre: Wenn es sich um Lohnunterlagen handelt, die auch für die betriebliche Gewinnermittlung wichtig sind, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 10 Jahre.
Wie lange müssen Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber aufbewahrt werden?
Da Lohnabrechnungen die Lohnsteuer betreffen, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Haben Sie also Lohnabrechnungen aus dem Jahr 2015 vorliegen, können Sie diese ab 2021 entsorgen. Lohnabrechnungen von 2021 können ab Ende 2027 entsorgt werden.
Wie lange ist die Aufbewahrung bei Rechnungen möglich?
Auch bei den Rechnungen, die der Unternehmer erhält, sind die gleichen Aufbewahrungsfristen zu finden. Sie haben für die steuerrechtlichen Gegebenheiten identisch hohe Auswirkungen und müssen daher ebenso 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Verlängerung der Aufbewahrungspflichten bei Rechnungen möglich!
Was sind die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen verpflichtet?
Auch diejenigen, die als Kleinunternehmer oder als Selbstständiger agieren, sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, dass sie die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen genauestens einhalten. Laut Gesetz heißt es, dass jeder die Aufbewahrungsfristen einhalten muss, der zur Buchführung und auch zur Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet ist.
Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Lohnkonten?
Das Gesetz, § 41 EStG, sieht für die Lohnkonten eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren vor. Eingeschlossen sind da alle weiteren Unterlagen, die zum Lohnkonto eines jeden Arbeitnehmers gehören.
Wie lange dauert eine Aufbewahrungsfrist bei Lohnunterlagen?
Wenn das Kalenderjahr steuerlich noch nicht abgeschlossen ist oder eine Buchprüfung noch läuft, kann sie verlängert werden. Bei den Lohnunterlagen, die gleichzeitig auch für die Gewinnermittlung von Bedeutung sind, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.